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Sony Music klagt wegen Sampleklau gegen Flash-Cartoonist

Sony Music klagt wegen Sampleklau gegen Flash-Cartoonist

Wie schnell Sampleklau in die Hose gehen kann und dass es sich letztendlich nicht lohnt, gegen die Majorlabels anzugehen, zeigt dieser Fall.

Flash-Cartoonist Stefan Horn, bekannt geworden durch seine Animationen "El Tonno" für Elton.TV, verwendete als Background-Musik für einen Flash-Cartoon eine Musiksequenz einer Künstlerin, die bei Sony unter Vertrag steht.

Jetzt verklagt Sony Herrn Horn auf einem Gegenstandswert von 15.000 EURO.

Stefan Horn rächt sich jetzt an dieser Klage und macht diesen Fall auf seinen Seiten öffentlich und bittet Jeden um seine Mithilfe.

Ob der Fall schliesslich positiv enden wird, bleibt fraglich.

Alle weiteren Informationen und der Verlauf dieser Klage könnt Ihr direkt auf den Seiten von Stefan Horn verfolgen:

Link:

ballz.de


Kommentare

MasoChrist aka Perliny
MasoChrist aka Perliny Dezember 2005
Stimmt so oder so Erstens, ich kann mich zwar nicht an den Song erinnern, den er in sein "el Tonno" eingebaut hat, aber rechtens isses gewiss nicht. Denn, bevor ich irgend etwas verwende, für eigene Arbeiten, und diese an die Öffentlichkeit bringe, dann frag ich den Eigentümer bzw. Erschaffer dieser Tracks/Daten/etc.

Andererseits ist es anmaßend eine Summe von 15000 Euro zu verlangen, ohne vorher im Klartext gesagt zu haben, was passieren wird, wenn nicht gesprungen wird. (obwohl, man weiß ja nicht genau, in wie weit der Briefverkehr schon vorangeschritten ist...bisher ist glaub ich nur die Geschichte seitens ElTonno Kreator bekannt)

Insofern...hat er halt teilweise selbst schuld...wären die FlashVideos fürn privaten Bereich oder lediglich für 'ne kleine Homepage, aber so...

...und Sony ist nicht anders, als andere Firmen, obwohl die vielleicht sogar eine wesentlich höhere Summe verlangt hätten. Wer weiß da schon...auf jeden Fall hat der Herr Horn dazugelernt...denke ich. :)

deef
deef März 2005
NEIN ZU SONY PFUI
Herr Horn hätte zumindest den Urheber dieses Songs fragen können ob er diesen für seinen flash cartoon beutzen darf!
Von Sony ist es mal wieder typisch gleich einen so hohen Geldbetrag zu wählen dass es andere flasher abschrecken soll. Denn ich bin mir sicher dass viele flash cartoons geklaute samples verwenden. Ist ja auch nicht schlimm so lange kein Geld für das flash verlangt wird.
Dies ist das gleiche Prinzip wie beim filesharing. Dort wird ebenfalls versucht eine unüberschaubare masse an "Raubkopierer" einzuschüchtern in dem die labels eine handvoll verklagen und das ganze an die große Glocke hängen um die anderen abzuschrecken.
Vielleicht sollte man einfach mal die masterrecords wie sony etc boykutieren um diesen Konzernen die Finnanziellen mitteln zu nehmen wahllos in der gegend herumzuklagen!!
Irgendwann wird dank solcher konzerne noch vielmehr verboten. Wie zb Filesharing oder CD Brenner? Who know's??

Martial le Mec
Martial le Mec Februar 2005
beide Seiten, voll daneben!
Also ich finde das beide Seiten sich daneben benehmen/benommen haben.
Ich möchte nämlich als Künstler zumindest gefragt werden ob meine Werke irgendwo veröffentlicht werden oder nicht. Ich würde natürlich im dem Fall dass damit kein Geld gemacht wird auch nichts verlangen aber gefragt werden will ich trotzdem.

Auf der anderen Seite finde ich das Verhalten von Sony auch ziemlich bescheuert, die ganze Sache gleich nem Anwalt zu geben der dann mal eben 15000,- für die Bearbeitung verechnet.

Ich bin wirklich alles andere als ein Fan von Annett Louisans Musik aber trotzdem finde ich hätte der liebe Herr Horn sie bzw das Management vorher fragen sollen.

Es ist schon gut dass sowas passiert und wie in diesem Fall mal an die Öffentlichkeit kommt. Vielleicht merken sich die Leute dann endlich mal, dass es so nicht geht.

Gruss,

Martial Kreuzhof

Angry Teng
Angry Teng Februar 2005
bitte nicht
ich würde mich tierisch ärgern, wenn krisas "wunder" wahr würde. sobos kinderband ist wirklich mit das schlechteste, was bonn an metal zu bieten hat. keiner spielt mit dem anderen. alle riffs schon tausend mal gehört. uninspiriertes drumming (live geht's manchmal dank ersatzmann). superwitzige texte? böah. hauptsach im express, ne?

indo301
indo301 Februar 2005
Was hat das mit MOM zu tun?
Was da passiert ist, ist echt büroratischer Bockmist. Aber das dürfte ein ernstzunehmender Hinweis sein, dass bekannte Portale ein leichtes Opfer sind, wenn man nicht höllisch aufpaßt, was deren User auf den Server raufladen.

Vielleicht endet das Problem glimpflich, aber mit Zeit, Neven und auf jeden Fall einem finanzieller Aufwand muß man immer rechnen, wenn MOM dran ist.

Vom deutschen Rechtssystem profitieren letztendlich diejenigen, die sich die besseren Anwälte leisten können.

Headtuned
Headtuned Februar 2005
mhhh na ja
Wenn ich mir vorzustellen versuche, eine rechte Partei würde in einem ihrer Werbefilmchen einen Song von mir als Hintergrundmusik verwenden, da würde ich schon auch gerne rechtliche Möglichkeiten wahrnehmen können, dies zu verhindern. Das Problem sehe ich hierbei, nicht das der Song einfach verwendet wird, sondern dass er im Kontext einer anderen künstlerischen wie auch immer Veröffentlichung eingesetzt wird und damit auch in einen ganz neuen, vom Urheber aber nicht beabsichtigten Kontext gebracht werden kann. Das könnte für den Urheber durchaus auch rufschädigende Wirkung haben. Immer gleich mit dem Anwalt zu kommen halte ich jedoch auch für übertrieben.
Gerade bei Medien wie TV kann sowas aber auch bös nach hinten los gehen - gerade Stefan Raab ist da der Meister aus Spott, mit anschließender KLage, einen Mega-Spott zu machen. Ich finde als "Künstler" sollte man schon auch Kontrolle darüber haben, wo und wie seine Werke eingesetzt werden. Ein Punkt spielt hier aber auch noch mit rein, dem der freien Meinungsäußerung. Jemand der sich durch Erfolge einer breiten Öffentlichkeit präsentiert ist nat. nicht frei von der Gefahr einer öffentlichen Kritik/ einem Spott ausgesetzt zu sein. Jeder der mit seinen Arbeiten in die Öffentlichkeit drängt sollte sich auch bewußt sein, wie sehr er damit sich selbst einer Öffentlichkeit auch preis gibt.
Soll heißen:
Sony hat hier sicher im Grunde recht, begibt sich hierbei aber auch in eine Situation bei der der Schuß nach hinten losgehen kann und die zuerst harmlose Sache zur ernsthaften Rufschädigung wg. Imageverlust führt.

Bernie J. Kelz
Bernie J. Kelz Februar 2005
Ein zweischneidiges Schwert
Zunächst muß ich wieder einmal feststellen, wie wenig die meisten Mitmenschen sich darüber im klaren sind, was geistiges Eigentum bedeutet - und daß man das nicht einfach mal schnell verwenden kann. In soweit ist die Gesetzeslage klar und der beschriebene Sampleklau eine Rechtsverletzung. Punkt.

Witzig ist die Reaktion des Rechteinhabers (Sony) und der Künstlerin (von der ich übrigens noch nie was gehört hab). Scheinbar ist man bestrebt - sowohl von Seiten der Anwaltskanzlei wie auch von Seiten Sonys - sich eine selbstgewählte Prominenz auch teuer bezahlen zu lassen. Dies beginnt schon mit der Wahl der Anwälte - welche sich natürlich für nicht nur berufen, sondern auch für prominent halten.

Das typisch Deutsche dabei ist, daß man wieder mal mit Kanonen auf Spatzen zielt unter der Maßgabe: viel hilft viel....
Ich möchte daher nicht in Herrn Horns Haut stecken, da das entspr. Gericht sicherlich der Klage von Sony stattgeben wird. Es kann gar nicht anders. Tatsache ist auch, daß Herr Horn in seiner Erwiderung rein rechtlich gar nix für sich vorbringen kann. Menschliche Unzulänglichkeit ist nun mal kein Rechtsprinzip.

Aber hätte man sich nicht (durch gesunden Menschenverstand) auch anders einigen können ?? Herr Horn wäre sicherlich bereit gewesen, den "Schaden" z.B. durch ein kleines Flash-Filmchen für die Webseite der Klägerin abzutragen und man hätte das Ganze unter "Gentlemen-Agreement" zu den Akten legen können.

Aber wie gesagt: gegen deutsche Biestigkeit scheint noch kein Kraut gewachsen zu sein......

Electronic V
Electronic V Februar 2005
ich finds lächerlich
Ich finds dämlich, das SOny direkt zum Anwalt rennt, anstatt vorher einfach den Mann anzumailen und zu bitten, das Ding zu entfernen.

Audioplacid
Audioplacid Februar 2005
naja, als sampleklau würd ich das nich bezeichnen. ich denk mal dieser stefan horn ging nicht mit der absicht da ran einen sampleklau vorsätzlich zu begehen. außerdem (glaub ich) verdient er mit seinen ballz geschichten sowieso kein geld (außer evtl. für el tonno). und da frag ich mich ob das dennoch strafbar is, ein sample des tracks da rein zu setzen. jedenfalls isses "LOL", dass sich die musikfirmen wegen jedem kackmist aufpissen.


von  Redaktion am 12.02.2005
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