Teure Artistprofile
Eines vorweg: Ich bin kein Jurist, so dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung ersetzt. Ich möchte lediglich für ein Thema sensibilisieren, mit dem noch immer leichtfertig umgegangen wird.
Woher hast Du Dein Profilfoto? Was ist mit dem sonstigen Bildmaterial auf Deinem Account? Wer hat die Texte, geschrieben, mit denen Du Dich vorstellst? Woher stammen Video- und Tonmaterial auf Deiner Seite? Nein, diese Fragen betreffen nicht nur jeden, der hier auf MyOwnMusic einen Account hat, sondern auch sämtliche andere Profile in sozialen Netzwerken und ebenso alle privaten Homepages (die, sobald öffentlich abrufbar, eben nicht mehr „privat“ sind).
Dass man fremde Songs nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlichen darf, hat sich zumindest hier in der MyOwnMusic-Community mittlerweile herumgesprochen. Selbst wenn man nur einen einzigen Takt verwendet oder ein winziges Sample klaut, kann das schon die Rechte Dritter verletzen. Dass dies auch für Bildmaterial und Texte gilt, wissen aber wohl die Wenigsten. Dabei schützt das deutsche Urheberrecht jedes Werk, das eine gewisse „Schöpfungshöhe“ erreicht hat – egal ob Musik, Foto, Text, Video oder auch eine Skulptur. Wann nun die notwendige Schöpfungshöhe erreicht ist, kann im Einzelfall schwer zu beurteilen sein. Natürlich ist nicht jede Tonfolge gleich ein Werk im Sinne des Urheberrechts (die C-Durtonleiter dürfte diesen Anspruch wohl kaum erfüllen). Doch seid Euch im Klaren: Im Zweifelsfall wird diese „Schöpfungshöhe“ vor Gericht geklärt, und das kann teuer werden!
Urheberrecht gilt nicht nur für Musik
Und es sei nochmals betont: Nicht nur für musikalische Werke greift das Urheberrecht! Nehmen wir als Beispiel Textmaterial – ob das nun ein Gedicht, ein Zeitungsartikel oder ein Brief ist! So wurden in der Vergangenheit auch Webseitenbetreiber abgemahnt, die, ohne damit Geld zu verdienen, liebevoll Archive mit Songtexten bekannter Künstler pflegten. Da kann die eigene Fanseite schnell mal ein paar hundert Euro oder mehr kosten, wie hier auf Heise nachzulesen ist:
Heise Online: Abmahnungen und Songtexte
Copy & Paste kann also sehr teuer werden!
Massenhaft illegales Bildmaterial
Führt man sich das vor Augen, ist es geradezu erschreckend, wie viele Menschen völlig unbedarft Profilfotos bekannter Comicfiguren auf ihren Facebookprofilen verwenden. Auch Screenshots aus Kinofilmen und Portraits von Schauspielern finden sich wie Sand am Meer. Dabei handelt es sich auch dabei um eine Veröffentlichung, und nicht etwa um eine private Nutzung – schließlich kann jeder auf der Welt dieses Profilbild abrufen. Und selbst wenn man die Profilbilder nur für Freunde sichtbar macht: Ab welcher Freundesanzahl der private Rahmen auch aus Sicht der Richter gewahrt bleibt, sollte man nicht auf die Probe stellen! Wer mehrere Dutzend Freunde hat, kann davon ausgehen, dass selbst ein nur für Freunde sichtbares Foto als „Veröffentlichung“ anzusehen ist.
Nicht nur Urheberrecht
Gerade bei Fotos spielt nicht nur das Urheberrecht eine Rolle. Welche Personen sind auf dem Foto zu sehen und sind die mit der Veröffentlichung einverstanden? Hier können Persönlichkeitsrechte und Datenschutzaspekte relevant sein! Unproblematisch nach deutschem Recht sind Fotos, die Ihr selber auf öffentlichem Grund und Boden geschossen habt. Die Panoramafreiheit erlaubt es, solches Bildmaterial zu verwenden, selbst wenn auf dem Marktplatz eine urheberrechtlich geschützte Skulptur dauerhaft aufgestellt ist und unter den vorbeilaufenden Passanten jemand ist, der nicht im Internet auftauchen möchte. Trotzdem: Auch hier kann es wieder heikel werden, nämlich sobald einzelne Personen zum zentralen Element Eures Bildes werden! Wer den Nachbarn heranzoomt, wie er der Prostituierten gerade Geld gibt, kann zivilrechtliche Probleme bekommen. Ein Kunstwerk, das nicht dauerhaft aufgestellt ist, fällt nicht unter die Panoramafreiheit (Beispiel: eine Ausstellung auf dem Marktplatz, die nur ein Wochenende dauert).
Schließlich gibt es auch noch die Leistungsschutzrechte. Angenommen, Eure Band spielt ein Konzert und Ihr habt nur eigene Songs performt; auch die Bühnendeko habt Ihr selbst entworfen. Vorher stellt Ihr eine Kamera auf, die alles mitschneidet. Hier liegen zwar sämtliche Urheberrechte am Bild- und Tonmaterial bei Euch, trotzdem könnten Dritte Rechte hieran geltend machen. Genau genommen müsste man nämlich vor einer Veröffentlichung erst die Erlaubnis des Veranstalters einholen, der ja möglicherweise in Vorleistung gegangen ist und dadurch auch Rechte an diesem Konzert hat. Es gibt also mehr als nur das Urheberrecht, das im Falle einer Veröffentlichung zu beachten ist.
Ein paar kurze Faustregeln, die Ihr vor dem Hochladen eines Fotos, Textes, Videos oder Songs beachten solltet (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
- Wer hat das Werk erstellt? Hast Du ihre/seine Erlaubnis zur Veröffentlichung?
- Wer hat an dem Werk mitgewirkt? Sind alle Beteiligten mit der Veröffentlichung einverstanden (Beispiel: Personen auf dem Foto)
- Unter welchen Umständen ist das Werk entstanden (Beispiel: Leistungsschutzrechte des Veranstalters oder Studiobetreibers)
- Was habe ich gefilmt oder fotografiert? Falls es ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist, das nicht unter die Panoramafreiheit fällt: Finger weg!
Klar ist: Die Verwendung eines irgendwo heruntergeladenen Foto verstößt mit großer Wahrscheinlichkeit gegen das Urheberrecht! In jedem Fall müsst Ihr Euch erkundigen, ob das Werk nicht nur für die private, sondern auch für die öffentliche Verwendung freigegeben ist! Es genügt nicht, einfach nur die Quelle anzugeben!
Ihr tragt die Verantwortung für Euren Account und werdet für Verstöße haftbar gemacht! Außerdem wollt Ihr sicher auch nicht, dass Eure Fotos, Videos, Texte oder Lieder von anderen benutzt werden, ohne Euch vorher gefragt zu haben. Also respektiert bitte die Rechte anderer!
Kommentare
Es gibt aber mehr als einen derart drastischen Weg der Löschung eines Artistprofils bei solchen Problemen zu begegnen.
Sammys Blues Jam März 2013
Zu Sammys Blues Jam kann ich nur folgendes sagen:
MUSIK UND TEXT ALLE SAMMYS BLUES JAM
Foto vom geplatzten Ei inner Küche, hab ich selbst geschossen, und auch das Ei hab ich vorher versucht (!!!!) selbst zu garen hehehehe
tja, und auf den Fotos in Memphis und so...bin ich ....jawoll:-))))))
Ah ja, das Logo bei denTitelsongs ist auch von uns selbst gestaltet:-))))
Hm...gibts noch was? nö....mir fällt nix mehr ein:-)))
Schönen Abend noch:-))))
Liebe Grüße
Sammy Blues
Im Übrigen kann man auch Abmahnungen erhalten, wenn man eine Auktion bei eBay einstellt, bei der man statt des selbstgeschossenen Produktfotos aus Faulheit einfach das Originalbild von der Herstellerhomepage verwendet.
Noch ein ergänzender Link für alle, die gern ein Impressum auf ihrer offiziellen Homepage platzieren wollen: http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
Flangerhall Februar 2013
Zudem ist es zwingend, und rechtlich vorgeschrieben, auf seiner HP ein Impressum zu veröffentlichen. Dieses Impressum braucht sogar eine genormte Form. Neu ist, dass auch Facebook- Fanseiten so ein Impressum benötigt, unabhängig davon, ob man als Firma, oder Privatperson auftritt. Es gibt Berichte, dass mittlerweile auch dubiose Kanzleien, genau diese FB- Fanseiten ausfindig machen, die kein Impressum besitzen, um sich mit entsprechenden Abmahnungen die Taschen voll zu machen. Der Abmahnwahn zu den Zeiten der Tauschbörsen, und illegalen mp3 downloads lohnt sich scheinbar nicht mehr. Wer solche Abmahnungen bekommt, sollte genau prüfen, ob diese rechtens ist, denn oft sind die Summen, die verlangt werden überhöht, und unterliegen keiner rechtlichen Grundlage. Bei einer Abmahnung immer einen Anwalt seines vertrauens aufsuchen. Hinweis von mir: Dies ist keine Rechtsberatung.
Informationen findet ihr hier:
http://www.e-recht24.de/artikel/facebook/6896-facebo....rator.html
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Melancholodic
am 25.02.2013
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