EU-Kommission will Rechteinhaber stärken
Eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA sollte eigentlich die Interessen ihrer Mitglieder vertreten, denn die Abgaben, die Veranstalter und Discothekenbesitzer zähneknirschend entrichten müssen, werden ja – so die Idee - zum Großteil an die Texter und Komponisten ausbezahlt. Die Europäische Kommission bemängelt aber, dass die Verwertungsgesellschaften in Europa ihre Aufgaben nur unzureichend erfüllen und gerade im länderübergreifenden europäischen Binnenmarkt schlecht aufgestellt sind. So sei ein Fall bekannt, wo Lizenzgebühren „aufgrund einer schlechten Investitionspolitik“ verloren gingen. Zudem hätten Verwertungsgesellschaften Mühe, sich an die veränderten Bedingungen rund um den Musikkonsum anzupassen. Die Kommission stellt fest, dass in Europa „innovative Dienste langsamer Fuß fassen“, wenn es um Online-Musikangebote geht, eben weil der Erwerb der Nutzungsrechte bei den Verwertungsgesellschaften so kompliziert sei.
Die Europäische Kommission schlägt daher eine Richtlinie vor, die die Verwertungsgesellschaften der EU stärker in die Pflicht nimmt. Gefordert wird mehr Transparenz der Verwertungsgesellschaften und strengere Berichterstattungspflichten. Insbesondere sollen die Rechteinhaber – im Falle der GEMA also die Texter und Komponisten – ein direktes Mitspracherecht haben, wenn es um die Verwaltung ihrer Rechte geht. Auch die Auszahlungen der Lizenzgebühren an die Mitglieder soll dann schneller vonstatten gehen als bislang.
In einer Presseerklärung der GEMA äußert sich deren Vorstandsvorsitzender Harald Heker positiv zur Initiative der EU-Kommission. Die GEMA werde „das weitere Gesetzgebungsverfahren mit ihrem Sachverstand konstruktiv begleiten“. Hoffen wir, dass das nicht als Drohung gemeint ist.
Quellen:
Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 11. Juli 2012
Pressemitteilung der GEMA vom 11. Juli 2012
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Melancholodic
am 13.07.2012
19962 












