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Wer haftet für Urheberrechtsverletzungen ?

Filesharing zum Bundesgerichtshof
Wer haftet für Urheberrechtsverletzungen ?

Wer haftet für Urheberrechtsverletzungen im Internet? Grundsätzlich wird zunächst einmal der Inhaber des Internetanschlusses ausfindig gemacht. Im vorliegenden Fall stellte sich jedoch schnell heraus, dass nicht der Anschlussinhaber, sondern der Sohn seiner Lebensgefährtin unrechtmäßig Musikdateien angeboten hatte. Die Schadensersatzforderung wurde daraufhin zwar zurückgezogen, doch wollten die klagenden Unternehmen der Musikindustrie nach wie vor die Kosten der Abmahnung vom Anschlussinhaber erstattet haben. Das zuständige Landgericht gab den Klägern Recht, da der Anschlussinhaber die Teilnahme an einer Musiktauschbörse und damit die Urheberrechtsverletzung erst ermöglicht habe.

Die Berufung vor dem Oberlandesgericht blieb für den Anschlussinhaber erfolglos, auch wurde eine Revision vor dem Bundesgerichtshof gegen das Urteil nicht zugelassen. Diese Entscheidung wurde nun vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Eine Revision sei im Interesse der Allgemeinheit, da es hierzu bislang keine einheitliche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte gebe. „Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob und in welchem Umfang Prüfpflichten des Anschlussinhabers bestehen, für die hier relevante Konstellation noch nicht entschieden“, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts. Damit geht der Fall zunächst zurück an das Oberlandesgericht und muss dort zur Revision zugelassen werden.

Sollte es zur Revision kommen, darf man gespannt sein, wie der Bundesgerichtshof die Verantwortung eines Anschlussinhabers für durch Dritte begangene Urheberrechtsverstöße einschätzen wird.



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von  Melancholodic am 13.04.2012
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