Urteil: GEMA gegen OpenAI
Als Musiker:in ist es wichtig, die Entwicklungen im Urheberrecht und beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) aufmerksam zu verfolgen. Das Verfahren zwischen der GEMA und OpenAI ist hierbei ein Leuchtturmfall: Es zeigt, wie die Nutzung kreativer Werke durch KI-Systeme reguliert werden kann. Im Folgenden findest du eine ausführliche Darstellung der Hintergründe, der zentrale Streitpunkte, die Bedeutung für dich als Urheber:in und eine Einschätzung, worauf du künftig als Musiker:in achten solltest.
Hintergrund
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheber-, Verlags- und Nutzungsrechte von rund 100.000 Komponist:innen, Textdichter:innen und Musikverlagen sowie Millionen von internationalen Rechteinhaber:innen.
Im Herbst 2024 reichte die GEMA eine Klage gegen OpenAI ein, weil das KI-System ChatGPT offenbar mit geschützten Liedtexten aus dem GEMA-Repertoire trainiert worden sei, ohne dafür Lizenzen einzuholen.
Konkrete Vorwürfe waren, dass bei einfachen Nutzer:innen-Eingaben vollständige oder nahezu vollständige Liedtexte ausgegeben wurden – ein Zeichen dafür, dass diese Texte im System hinterlegt bzw. memorisiert worden seien.
Im November 2025 entschied das Landgericht München I (Az. 42 O 14139/24) zugunsten der GEMA: Die Richter sahen darin eine Verletzung des Urheberrechts.
Zentrale Streitpunkte
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Training mit geschützten Werken: KI-Modelle werden mit enormen Datenmengen trainiert – darunter möglicherweise auch Liedtexte, Melodien, Harmonien und Musik-Produkte, die urheberrechtlich geschützt sind. Ist solch eine Nutzung ohne Lizenz zulässig? Die GEMA sagt nein – zumindest nicht im vorliegenden Umfang.
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Was zählt als „Vervielfältigung/Veröffentlichung“? Laut Urteil sah das Gericht das wörtliche oder nahezu wörtliche Ausgeben eines Liedtextes durch ChatGPT als Vervielfältigung an – und damit als Eingriff in die Verwertungsrechte.
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Schranke für Text- und Data-Mining: Einige KI-Anbieter berufen sich darauf, dass ihre Nutzung unter die sogenannte TDM-Schranke („Text- und Data-Mining“) des Urheberrechts falle (§ 44b UrhG) – d.h. dass automatisiertes Auslesen von Daten zu Forschungszwecken möglich sei. Das Gericht stellte aber fest: Wenn die Inhalte im System gespeichert und auf Anforderung ausgegeben werden, greift diese Ausnahme nicht.
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Lizenzpflicht für KI-Anbieter: Das Urteil stellt klar, dass Anbieter wie OpenAI eine Lizenz hätten erwerben müssen, um die geschützten Werke zu verwenden – und die Urheber:innen entsprechend vergütet werden müssen.
Bedeutung für dich als Musiker:in
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Schutz deiner Rechte: Du bist Urheber:in – wenn deine Werke in KI-Modellen verwendet werden, hast du Anspruch auf Vergütung, wenn eine Lizenzpflicht besteht. Das Urteil stärkt genau diesen Anspruch.
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Lizenzierung von KI-Nutzung: Sollte eine KI dein Lied oder deinen Text als Trainingsdaten verwendet oder in einem KI-generierten Output erscheinen, dann kannst du dafür Lizenz- oder Nutzungsvergütungen fordern – dieses Verfahren zeigt, dass solche Ansprüche durchsetzbar sind.
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Vorsicht bei KI-Tools im kreativen Prozess: Wenn du beispielsweise KI-Musikgeneratoren oder Textgeneratoren nutzt, müssen die Trainingsdaten transparent und rechtlich sauber sein. Wenn ungeklärt bleibt, ob das System auf geschützten Werken basiert, kann das Risiko weiterer Rechtsfragen bergen.
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Zukunft & Marktgestaltung: Das Verfahren setzt einen Präzedenzfall – KI und Musikproduktion rücken enger zusammen. Ob du als Urheber:in aktiv KI verwendest oder nicht: Es lohnt sich, Entwicklungen im Blick zu behalten und gegebenenfalls Rechte vorbeugend zu klären.
Praxistipps
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Prüfe bei KI-Tools, die du nutzt (z. B. KI-Textgeneratoren, KI-Musikgeneratoren), ob der Anbieter Angaben zu Trainingsdaten, Lizenzen und Urheberrechten macht.
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Wenn du selbst KI-Modelle nutzt oder bereitstellst, sorge dafür, dass klare Lizenzrechte für verwendete Werke bestehen – oder dass ausschließlich freie, lizenzfreie Daten verwendet werden.
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Achte darauf, ob dein Musikverlag oder deine Verwertungsgesellschaft (z. B. GEMA) Dokumentationen und Informationen zum Thema KI herausgibt – ggf. lohnt eine Rücksprache mit deinem Rechtevertreter.
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Beobachte die Gesetzgebung und Rechtsprechung: Das Urteil betrifft bisher konkret neun Liedtexte, aber die Wirkung kann weit darüber hinausgehen.
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Denke langfristig: Auch wenn KI Tools Chancen eröffnen (z. B. bei Komposition, Texten, Sounddesign), dürfen deine Rechte nicht unbeachtet bleiben. Achte darauf, wie du als Urheber:in von dieser Entwicklung profitierst.
Fazit
Der Fall GEMA gegen OpenAI markiert einen Wendepunkt: Wie dürfen KI-Systeme künstlerische Werke verwenden – und wer nimmt anschließend Teil an der Wertschöpfung? Für dich als Musiker:in heißt das: Deine kreativen Werke müssen in der KI-Ära noch stärker geschützt und vergütet werden – und du solltest die Mechanismen verstehen, die dahinterstehen. Dieses Urteil zeigt, dass KI-Anbieter nicht mehr einfach „gratis“ auf kreative Inhalte zugreifen können, ohne dass Rechtsfragen offen bleiben.
Wenn du möchtest, kann ich dir gern eine Liste mit weiteren aktuellen Verfahren im Bereich KI und Musikrecht zusammenstellen – damit du gut informiert bleibst.
➤ Pressemitteilung: https://www.gema.de/de/w/grundsatzurteil-gema-gegen-openai
Kommentare
Ohrdinär vor 17 Tagen
"Wenn du möchtest, kann ich dir gern eine Liste mit weiteren aktuellen Verfahren im Bereich KI und Musikrecht zusammenstellen – damit du gut informiert bleibst."
So würde ChatGPT einen Text abschließen, um "in touch" zu bleiben.
vvsmusic vor 19 Tagen
Ich erinnere mich wie Google begann ganze Enzoklopädien, jede Menge Schriftsatzschätze zu kopieren und für Nullo zu veröffentlichen.
Ich denke Songtextzeilen "KI-ieren" ist Pipifax gegenüber generierte Melodieversatzstücke, die leicht gefertigt werden können und Suno dabei ziemlich gut vorgeht. Zum Entsetzen der Komponisten.
Okay, in der Musik es gibt nur 12 Töne, dennoch erwarte ich eine rigorose Gesetzgebung, wer was was daraus macht, machen darf und über allem stehend der Komponist/Autor/Songschreiber zu sein hat.
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