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MOM aktuell: Update der Upload-Regeln

Über KI, Loops und Construction Kits
MOM aktuell: Update der Upload-Regeln

Musikplattformen stehen 2025 stärker denn je unter Beobachtung. Mit dem Inkrafttreten des EU AI Act und zunehmenden Urheberrechtsstreitigkeiten wird genau geprüft, welche Inhalte hochgeladen werden dürfen – und unter welchen Bedingungen. Für Musikerinnen und Musiker bedeutet das: mehr Transparenz, klarere Kennzeichnungspflichten und eine strengere Abgrenzung zwischen menschlich produzierter Musik und KI-generiertem Material.

Was beim Upload gilt

Wer Musik veröffentlicht, muss sicherstellen, dass sie regelkonform, jugendfrei und urheberrechtlich sauber ist.

Die wichtigsten Grundregeln:

  • Keine regelwidrigen oder jugendgefährdenden Inhalte. Dazu gehören Gewaltverherrlichung, diskriminierende Texte oder pornografisches Material. Verstöße führen zur sofortigen Löschung und können zu Accountsperrungen führen.

  • Kein geschütztes oder kommerzielles Material ohne Genehmigung. Wenn Du fremde Samples, Beats oder Vocals nutzt, musst Du eine schriftliche Erlaubnis des Urhebers nachweisen können – reine Quellenangabe reicht nicht.

  • Vollständige Credits sind Pflicht. Fülle bei jedem Upload die Angaben zu Beat, Komposition, Gesang, Beteiligten und verwendeten Samples aus. Das verhindert Missverständnisse und hilft, Urheberrechte transparent zu machen.

KI, Loops und Construction Kits – wo die Grenze verläuft

Ein zentraler Punkt betrifft inzwischen KI-generierte Musik und vorproduziertes Material wie Loops oder Construction Kits.

Wenn Dein Song zu einem großen Teil oder vollständig aus solchen Quellen stammt, gilt:

  • Lade ihn ausschließlich im Sub-Genre „KI, Loops und Construction Kits“ hoch.

  • Deaktiviere die Teilnahme an den Charts. Das sorgt für Fairness gegenüber Musikerinnen und Musikern, die vollständig eigene Werke einreichen.

  • Ergänze in der Song-Info einen Hinweis, dass KI oder vorgefertigtes Material verwendet wurde. Diese Transparenzpflicht entspricht dem Geist des EU AI Act, der eine klare Kennzeichnung maschinell erstellter Inhalte verlangt.

Der EU AI Act – was Musiker wissen müssen

Der EU AI Act ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Für Musikschaffende bei MOM hat er indirekte Auswirkungen, insbesondere in diesen Punkten:

  • Kennzeichnungspflicht: Wenn KI-Tools Musik oder Gesang generieren, muss offengelegt werden, dass es sich um KI-Inhalte handelt. Verschweigen kann als Täuschung gelten.

  • Urheberrechtliche Verantwortung: Auch wenn eine KI den Song produziert, haftet immer der Mensch, der das Werk hochlädt oder veröffentlicht. Du bleibst also rechtlich verantwortlich für alle Inhalte.

  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Plattformen können künftig verpflichtet werden, KI-generierte Inhalte als solche zu kennzeichnen oder bei Bedarf zu prüfen.

Damit soll verhindert werden, dass KI-Kompositionen unbemerkt als menschliche Werke erscheinen oder dass fremdes urheberrechtlich geschütztes Material automatisiert verarbeitet wird.

Demos, Previews und Snippets

Wenn Du nur Ausschnitte, unfertige Versionen oder Demos hochlädst, gilt ebenfalls:

  • Charts-Teilnahme deaktivieren. Diese Versionen sind nicht final und sollen nicht mit vollständigen Songs konkurrieren.

Warum diese Regeln wichtig sind

Diese Regelungen sind kein bürokratischer Selbstzweck. Sie schützen Künstlerinnen und Künstler vor rechtlichen Problemen und sichern zugleich die Fairness innerhalb der Musik-Community.

Gerade in Zeiten, in denen KI-Systeme komplette Songs imitieren oder Stimmen nachbilden können, wird die Grenze zwischen kreativem Werkzeug und Täuschung immer feiner.

Wer offenlegt, wie sein Song entstanden ist, zeigt Professionalität – und sorgt dafür, dass echte kreative Arbeit weiterhin sichtbar bleibt.

Fazit

Egal ob menschlich komponiert oder mithilfe von KI produziert – Transparenz, Rechteklärung und Fairness sind die Grundpfeiler des neuen Upload-Zeitalters. Wer sie beachtet, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch die gesamte kreative Szene.



Kommentare

HCL
HCL November 2025
In Cubase 15 gibt es jetzt auch einen Stimmsyntheziser, der eine normale Notenkomposition und zudem Lyrics erfordert und daraus Vocals erzeugt, aber keinen fertigen Gesang aus Prompts generiert. Hier muss klar gestellt werden, dass dies nicht unter KI-generierte Musik fällt.

Alexander Supertramp
Alexander Supertramp November 2025
Hallo zusammen,

ich habe eine Verständnisfrage zur Einordnung von Songs mit KI-Elementen, konkret in Verbindung mit Synthesizer V.

In der Genre-Beschreibung steht:

„Verwendest Du mehrheitlich solche Bausteine (KI, Loops oder Construction Kits), muss der Song zwingend in dieser Kategorie abgelegt werden.“

In den neuen Upload-Regeln heißt es dagegen:

„Wenn Dein Song zu einem großen Teil oder vollständig aus solchen Quellen stammt, lade ihn ausschließlich im Sub-Genre ‚KI, Loops und Construction Kits‘ hoch und deaktiviere die Teilnahme an den Charts.“

Beide Regelwerke gelten derzeit parallel.
Damit stellt sich die Frage, wie die Abgrenzung in der Praxis gemeint ist:

Bedeutet „mehrheitlich“ (Genre-Regel) = „zu einem großen Teil“ (Upload-Regel)?

Oder soll die neue Upload-Regel die alte Genre-Definition verschärfen?

Und wie ist der Umgang mit Songs, bei denen der kreative Anteil (z. B. eigene Komposition, Arrangement, Texteingabe) deutlich überwiegt, aber z. B. der Gesang über Synthesizer V realisiert wird?

Mir geht es darum, die Songs korrekt zu kennzeichnen und gleichzeitig Missverständnisse zu vermeiden.
Vielleicht wäre es hilfreich, wenn MOM offiziell bestätigt, ob die neuen Upload-Regeln die bisherige Genre-Definition ersetzen, ergänzen oder präzisieren.

HCL
HCL Oktober 2025
Synth V ist ein Stimmsyntheziser bei dem nichts per Prompt generiert wird. Alles muss manuell komponiert, getextet und in der Stimmführung individuell gestaltet werden. Dies ist ein sehr aufwendiger und kreativer Prozess, vor allem wenn es ansprechend klingen soll. Das hat nichts mit KI-Musik zu tun! Angabe zu der Quelle von Vocals in den Credits ist ohnehin eine Selbstverständlichkeit.

Alexander Supertramp
Alexander Supertramp Oktober 2025
Wenn "zu großen Teilen" entfällt, werden sämtliche unter Zuhilfenahme von Synth V erstellten Songs in eine Sparte verschoben, die dem Grundgedanken aus meiner Sicht nicht gerecht wird. Kennzeichnung ist aber unstrittig.

Dhinstroke
Dhinstroke Oktober 2025
Eigentlich nichts neues.
Die Verantwortung liegt bei uns. Ich kann hier nur an alle User appelieren, diese Regeln zu beachten und dementsprechend zu handeln..

Mindmovie
Mindmovie Oktober 2025
Die Upload regeln zu überarbeiten war längst überfällig. Was mich ein wenig stört ist der etwas dehnbare Begriff "größstenteils" - da es hier wieder subjektive Einschätzungen erlaubt. Wenn Ihr mich fragt - streicht diesen Begriff !

Sturmwind
Sturmwind Oktober 2025
Klare Ansage!
Daumen hoch dafür.


von  Redaktion am 22.10.2025
Aufrufe  398



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