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3 Jahre und 10 Monate für Kino.to-Betreiber

Der Vorhang ist gefallen
3 Jahre und 10 Monate für Kino.to-Betreiber

... und zwar für ganze 3 Jahre und 10 Monate: 

Das Landgericht Leipzig hat im Prozess gegen die Betreiber der seit Juni 2011 stillgelegten Videostreaming-Plattform „Kino.to“ eine weitere Haftstrafe verhängt. Der für die Infrastruktur der Webseite verantwortliche Programmierer muss wegen massenhafter Verletzung des Urheberrechts für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.

Kino.to erlaubte den Zugriff auf Videodateien, so dass beispielsweise Fernsehserien und Kinofilme ohne Zustimmung der Rechteinhaber als Videostream abrufbar waren. Da die entsprechenden Dateien nicht auf den Servern von Kino.to, sondern bei externen Filehostern gespeichert waren, sah sich der 29-jährige Angeklagte in einer Grauzone und sei sich eines Rechtsverstoßes nicht bewusst gewesen. Das Gericht hingegen folgte dieser Sichtweise nicht und sprach dem Programmierer eine Hauptverantwortung für die Urheberrechtsverstöße zu. Das Urteil dürfte auch die Rechtsprechung in künftigen Auseinandersetzungen zum Urheberrecht im Internet beeinträchtigen.



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von  Melancholodic am 12.04.2012
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