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Und nein, die Erde ist nicht flach
Je länger die Diskussion um KI auf MoM läuft, desto schwieriger wird es, den Überblick darüber zu behalten, was eigentlich behauptet wird – und was davon am Ende noch gelten soll.
Mir geht es dabei gar nicht darum, MoM seine Regeln abzusprechen. Im Gegenteil: Eine Plattform darf selbstverständlich eigene Kennzeichnungsregeln festlegen. Wenn MoM sagt: „Synth V = KI-unterstützt“ und „überwiegend generierter Song = KI-generiert“, dann ist das zunächst einmal eine Plattformentscheidung.
Verwirrend wird es dort, wo diese Entscheidung immer wieder unterschiedlich begründet wird.
Am 11.08. hieß es noch sehr eindeutig:
„Die KI-Markierung ist durch das Transparenz-Gesetz des EU AI Act Pflicht!“
Wenige Tage später wurde Art. 50 erneut als Begründung herangezogen: Synth V erzeuge synthetischen Audio-Content, die Transparenzregeln gälten seit dem 2. August 2026, „das ist also relevant und muss mit angegeben werden“.
Dann folgte plötzlich ein:
„Ergo: ja und nein. ;-)“
Später wurde die Position weiter präzisiert:
„Dies ist nicht verpflichtend von MOM. Das Gesetz dient mehr als Referenz für die aufgesetzten MOM-Regeln.“
Und zuletzt heißt es:
„Die Gesetze und demnach die MOM AGBs basieren auf der genutzten Technik.“
Mal ist die Kennzeichnung also gesetzliche Pflicht, mal ist der AI Act Referenz, mal ist er die technische Grundlage für eine freiwillige MoM-Regel.
Das sind nicht einfach verschiedene Formulierungen derselben Aussage.
Die einfache Version wäre eigentlich völlig ausreichendMoM könnte schlicht sagen:
Wir haben uns entschieden, bestimmte Formen generativer KI transparent zu kennzeichnen. Synth V fällt bei uns unter „KI-unterstützt“. Vollständig oder überwiegend generierte Songs werden als „KI-generiert“ gekennzeichnet.
Punkt.
Damit könnte ich gut leben.
Dafür braucht es aber keine wechselnde Konstruktion, wonach der EU AI Act diese konkrete MoM-Systematik angeblich vorgibt.
Denn genau diese Unterscheidung war von Anfang an mein Punkt:
Eine eigene Plattformregel ist etwas anderes als eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Kennzeichnungspflicht des Nutzers.
Dann wird es technischBei Synth V wurde zunächst argumentiert, entscheidend sei ausschließlich die Technik dahinter. Auch hier kann ich einen Teil inzwischen problemlos akzeptieren: Synth V verwendet neuronale Verfahren zur Erzeugung synthetischen Gesangs. Ob man das technisch als generative KI einordnet, halte ich inzwischen für gut begründbar.
Nur folgt daraus eben nicht automatisch jede weitere Behauptung.
„Synth V generiert Audio“ bedeutet nicht:
Synth V komponiert den Song.
Es bedeutet auch nicht:
Der Nutzer hat nichts mehr selbst geschaffen.
Und schon gar nicht:
Der Song ist deshalb im Kern ein KI-Song.
Genau deshalb ist die Kategorie „KI-unterstützt“ eigentlich sinnvoll: Sie beschreibt zunächst die eingesetzte Technik, ohne daraus automatisch eine Aussage über Kreativität, musikalischen Wert oder Urheberschaft abzuleiten.
Bei Suno und Udio wird es wieder unscharfDann hieß es plötzlich:
„Suno, Udio, AIVA, Soundraw und ähnliche müssen daher als ‚Vollständig KI-generiert‘ markiert werden.“
Aber warum sollte allein der Name des verwendeten Programms entscheiden?
Wenn jemand einen kompletten Song selbst produziert und mit einem solchen System lediglich einen einzelnen Bestandteil erzeugt, wäre nach der eigenen Logik von MoM doch gerade „KI-unterstützt“ die passendere Kategorie.
Entscheidend müsste also sein:
Was wurde im konkreten Song generiert?
Nicht:
Welches Programm wurde irgendwann geöffnet?
Bei Spotify und Deezer wird aus „KI“ plötzlich wieder ein einziger BlockDann wird behauptet, Spotify lösche jedes Jahr Millionen von KI-Songs und Deezer schließe KI von Vergütungen aus.
Auch hier wird aus unterschiedlichen Problemen – Spam, Streaming-Manipulation, vollständig generierten Tracks, KI-Assistenz – plötzlich wieder eine einzige Kategorie: „KI-Musik“.
Das ist bemerkenswert, weil vorher noch Wert darauf gelegt wurde, zwischen „KI-unterstützt“ und „KI-generiert“ sauber zu unterscheiden.
Diese Differenzierung scheint immer dann zu gelten, wenn sie die MoM-Regel begründet – und wieder zu verschwinden, wenn anschließend die angeblich flächendeckende Ablehnung von KI belegt werden soll.
Ähnlich beim FilmDann heißt es:
„KI wird langfristig keine Zukunft in der Kunst haben.“
Kurz darauf:
„Es ist keine Prognose. Es ist jetzt schon so.“
Und zur Filmbranche:
„Definitiv! Es wird auch in der Filmszene sehr stark abgelehnt.“
Als Belege folgen einzelne Fälle, in denen konkrete KI-Anwendungen schlecht aufgenommen wurden.
Das kann man selbstverständlich diskutieren. Nur ist
„eine konkrete KI-Anwendung wurde abgelehnt“
nicht dasselbe wie
„KI hat in der Kunst keine Zukunft“.
Aus zwei oder drei Negativbeispielen entsteht noch keine historische Gesetzmäßigkeit.
Und schließlich Netflix
Jetzt heißt es sogar:
„Netflix und Co. tricksen sich drum herum.“
und als Erklärung:
„Das Stigma um KI ist denen bewusst und man versucht es zu umgehen.“
Woher wissen wir eigentlich, warum Netflix etwas tut?
Hier wird aus einer Vermutung über Unternehmensmotive wieder eine Tatsachenbehauptung.
Genau dieselbe Argumentationsweise kritisieren wir seit Tagen an anderer Stelle: Es reicht offenbar nicht, eine Handlung zu beobachten. Man erklärt gleich noch mit, welche Angst, welches Stigma oder welches Interesse dahinterstecken müsse.
Mein eigentliches Problem ist deshalb nicht die MoM-Regel
Ich kann mit „KI-unterstützt“ leben.
Ich kann auch akzeptieren, dass MoM für sich eine einfache technische Grenze ziehen möchte.
Ich finde Transparenz sinnvoll.
Was mich zunehmend stört, ist die Mischung aus:
- Rechtsbehauptungen,
- technischen Definitionen,
- persönlichen Wertungen,
- Prognosen über die Zukunft der Kunst,
- einzelnen Negativbeispielen
- und vermuteten Motiven anderer,
die anschließend immer wieder unter dem Etikett „Fakt“ präsentiert wird.
Wenn sich die Begründung ändert, ist das übrigens kein Problem. Erkenntnis darf sich entwickeln.
Dann sollte man aber auch sagen:
„Meine ursprüngliche Aussage war zu weitgehend. Heute würde ich es präziser formulieren.“
Das wäre keine Niederlage, sondern ziemlich genau das, was eine offene Diskussion ausmacht.
Denn nicht jede Aussage wird dadurch wahr, dass man sie oft genug mit „definitiv“, „Fakt“ oder „Gesetz“ versieht.
Und nein:
Die Erde ist auch nicht flach, nur weil jemand seine Interpretation zur unumstößlichen Realität erklärt.
Und Marco, es ist völlig in Ordnung, wenn du bei MoM den Clown gibst. Das ist Unterhaltung und dafür gelten andere Maßstäbe.
Aber du wechselst ständig zwischen Clownsnummer und Autoritätsanspruch. Sobald es um KI geht, ist plötzlich von „Gesetz“, „Pflicht“, „definitiv“, Medienanwalt und angeblich eindeutiger Rechtslage die Rede. Und genau dann muss man dich auch an diesen Aussagen messen.
Nur bleiben sie bei näherem Hinsehen erstaunlich oft nicht stehen.
Aus „Die KI-Markierung ist durch den EU AI Act Pflicht“ wird später „Der AI Act dient nur als Referenz für die MoM-Regeln“. Aus angeblich eindeutigen gesetzlichen Vorgaben werden eigene Plattformregeln. Aus differenziertem „KI-unterstützt“ und „KI-generiert“ wird bei Bedarf wieder pauschal „KI-Musik“. Aus einzelnen Negativbeispielen wird „definitiv“ eine generelle Ablehnung. Und wenn die Belege nicht reichen, werden eben Stigma, wirtschaftliche Motive oder angebliches Tricksen unterstellt.
Das Problem ist nicht, dass du dich irrst. Das passiert jedem.
Das Problem ist, dass du deine Aussagen mit maximaler Gewissheit vorträgst, sie anschließend schrittweise zurückbaust, aber nie sagst: „Da lag ich falsch“ oder „Das war zu weitgehend.“
Und wenn jemand genau diese Widersprüche dokumentiert, kommt als Antwort eine Snack-Salami.
Das kann man machen. Nur hat das irgendwann einen Preis: Glaubwürdigkeit.
Wer dauernd „definitiv“, „Pflicht“ und „Gesetz“ ruft, sollte nicht überrascht sein, wenn irgendwann jemand nachprüft, was davon tatsächlich übrig bleibt.
Die Narrenkappe schützt nicht vor der eigenen Beweislast.
Nur funktioniert „Abwarten“ für mich dort nicht, wo gleichzeitig bereits sehr konkrete Aussagen als Tatsachen formuliert werden – etwa „gesetzliche Pflicht“, „definitiv“ oder angeblich eindeutige Rechtsfolgen. Entweder etwas ist noch im Fluss, dann sollte man genau das auch so sagen. Oder man stellt es als feststehend dar, dann muss die Aussage auch einer Prüfung standhalten.
Gerade weil hier offenbar vieles neu, komplex und noch in Bewegung ist, wäre für mich weniger Gewissheit und mehr Vorläufigkeit der bessere Weg.
Und bei „Unruhe stiften“ würde ich Ursache und Reaktion nicht verwechseln. Nicht nur der Widerspruch erzeugt Unruhe. Auch sehr absolute Aussagen, die später relativiert werden müssen, tragen dazu bei.
Im Übrigen verlange ich überhaupt keine „einzementierte“ Lösung. Im Gegenteil: Dass Regeln weiterentwickelt werden, halte ich für völlig normal. Dann sollte aber auch die Kommunikation dazu genauso offen und vorläufig sein.
Mein Thema sind die Begründungen drumherum: erst gesetzliche Pflicht, später nur Referenz; dann angeblich eindeutige technische oder gesellschaftliche Tatsachen, die sich bei näherem Hinsehen relativieren.
Eine Regel wird nicht dadurch besser, dass man ihre Begründung nicht hinterfragt. Und die Alternative „fragt nicht so genau nach, sonst verbietet MoM am Ende alles“ überzeugt mich ebenfalls nicht.
Wenn eine Zwischenlösung vernünftig ist, sollte sie sachliche Prüfung aushalten. Sonst wäre nicht die Kritik das Problem, sondern die Begründung der Lösung.
"Wer regelmäßig mit Begriffen wie „Pflicht“, „Gesetz“, „definitiv“ oder „Fakt“ argumentiert, setzt einen hohen Maßstab an die eigene Genauigkeit.
Wenn sich diese Gewissheiten bei näherer Betrachtung immer wieder relativieren, leidet irgendwann nicht die Glaubwürdigkeit des Kritikers, sondern die Glaubwürdigkeit der behaupteten Gewissheit." Zitat Ende
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Und das ist genau der Grund, aus dem ich aus der Diskussion ausgestiegen bin. Es wurde mir zunehmend zu unprofessionell, Plus der Tatsache, dass ich in regelmäßigen Abständen für meine Aussagen öffentlich gemaßregelt werde, als wäre ich ein dummes Kind.
Die Konsequenz wäre ein radikaler digitaler Riegel: ‚KI wird komplett verboten.‘ Damit wäre am Ende den Künstlern, die KI nur als Werkzeug nutzen wollen, am wenigsten geholfen. Für MoM wohl die einfachste und effizientere Lösung.
Mich stört, wenn schon die KI Tracks so eine Bezeichnung erhalten , dann
aber auch Gleichberechtigung was die Charts angehen.
Jeder sieht die Bezeichnung und kann selber entscheiden, will ich hören oder nicht.
Nur ist das genau nicht der Kern meiner Kritik.
Es geht um Aussagen wie „gesetzliche Pflicht“, später „nur Referenz“, „definitiv“, „KI hat keine Zukunft in der Kunst“, „Netflix trickst sich drum herum“ usw. Das sind keine einzelnen Wörter auf der Goldwaage, sondern ziemlich klare Behauptungen.
Und „du bist der Einzige, den es stört“ ist auch kein Argument für deren Richtigkeit. Öffentlichkeit misst keine Fakten per Mehrheitsentscheid.
Einen missverstandenen Nebensatz kann ich problemlos einräumen. Interessanter wäre, ob du das bei den eigenen zu weit gehenden Aussagen ebenso kannst.
Das wäre eigentlich der ganze Punkt meines Blogs.
Marco Torrance vor 6 Tagen
Ich meine, ich schreibe: "SynthV" für Synchro
Und du antwortest: "(...) übrigens finde ich dort auch keinen Hinweis auf Synth V."
Das kann man sich echt nicht ausdenken! 😂😂😂
Aber ich hoffe zutiefst, dass du das nicht ernst meinst. 😂
Wenn sich diese Gewissheiten bei näherer Betrachtung immer wieder relativieren, leidet irgendwann nicht die Glaubwürdigkeit des Kritikers, sondern die Glaubwürdigkeit der behaupteten Gewissheit.
Marco Torrance vor 6 Tagen




