KI-Richtlinie (Kennzeichnung von KI-Inhalten)
Stand: August 2026
1. Worum es geht
MyOwnMusic ist eine Plattform für selbstgemachte Musik. KI-Tools gehören für viele Musikschaffende inzwischen zum Werkzeugkasten, von Mastering-Assistenten bis zu vollständig generierten Tracks. Die EU-KI-Verordnung (AI Act) verlangt Transparenz über generative KI, also darüber, ob Inhalte von einer KI erzeugt wurden. Deshalb gilt auf MyOwnMusic eine Deklarationspflicht: Wer einen Song hochlädt oder bearbeitet, gibt wahrheitsgemäß an, ob und in welchem Umfang KI Teile des Werks erzeugt hat (Ziffer 5.6 der AGB). KI-Tools, die lediglich beim Mischen oder Mastern unterstützen, fallen nicht darunter. Die Abschnitte 2 bis 6 betreffen Musik; für Bilder gilt Abschnitt 7.
2. Die drei Stufen
Ohne KI erstellt: Komposition, Text, Gesang und Instrumente stammen von Menschen. Herkömmliche und nicht-generative Werkzeuge zählen nicht als KI. Dazu gehören DAW, Plugins, Auto-Tune, Sample-Libraries sowie KI-Assistenten für Mixing und Mastering und Stem-Separation zur Bearbeitung eigenen Materials.
KI-unterstützt: eine KI hat einzelne Teile des Songs erzeugt (z. B. generierte Lyrics, einzelne generierte Stems oder ein generierter Beat/Backing Track), der Song bleibt aber wesentlich menschliche Arbeit.
Vollständig KI-generiert: der Song wurde ganz oder überwiegend von einem KI-System erzeugt (z. B. Prompt-basierte Generatoren). Bitte solche Songs zusätzlich in das Sub-Genre "KI, Loops und Construction Kits" einordnen und die Charts-Teilnahme deaktivieren.
Bei KI-Einsatz wird zusätzlich angegeben, welche Bereiche generativ betroffen sind: Komposition/Lyrics, Vocals/Instrument, einzelne Stems, Beats/Backing Track. Deklarationspflichtig sind nur generative KI-Beiträge. Unterstützende KI-Tools (etwa beim Mischen oder Mastern) müssen nicht angegeben werden.
3. Wo die Kennzeichnung erscheint
Ab der Stufe „KI-unterstützt“ zeigt MyOwnMusic am Song ein Kennzeichen („KI-unterstützt“ bzw. „KI-generiert“): auf der Song-Seite, in Songlisten sowie maschinenlesbar in den Schnittstellen und Metadaten der Seite. Songs der Stufe „ohne KI erstellt“ erhalten kein Kennzeichen. Die Angaben werden mit Zeitstempel gespeichert.
Wichtig für die Rechtekette: Vollständig KI-generierte Musik ohne menschlichen Schöpfungsbeitrag genießt in der Regel keinen Urheberrechtsschutz und ist bei Verwertungsgesellschaften wie der GEMA nicht anmeldbar. Auf MyOwnMusic dürfen ohnehin nur GEMA-freie Werke veröffentlicht werden (Ziffer 5.2 der AGB).
4. Stimmklone (Voice Cloning)
Das Nachahmen oder Klonen der Stimme einer realen Person mittels KI ist ohne deren dokumentierte Einwilligung verboten. Das gilt für Prominente genauso wie für Privatpersonen; bei Interpreten können zusätzlich Leistungsschutzrechte (§§ 73 ff. UrhG) betroffen sein. Verstöße führen zur Sperrung oder Löschung des Songs und können weitere Sanktionen bis zur Account-Sperre nach sich ziehen.
5. Verstöße melden & Takedown-Verfahren
Wer eine fehlende oder falsche KI-Kennzeichnung oder einen Stimmklon entdeckt, kann dies direkt am Song über „Song melden“ anzeigen, auch ohne MyOwnMusic-Account. Betroffene Rechteinhaber geben dabei bitte an: ihre Rolle (Rechteinhaber, Vertreter, Dritter), einen Link oder Nachweis zum Original bzw. zur betroffenen Person und eine kurze Begründung.
So läuft das Verfahren ab:
- Jede Meldung wird vom MyOwnMusic-Team geprüft, Erstprüfung in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
- Bei plausibel begründeten Stimmklon-Meldungen wird der Song vorsorglich gesperrt, bis der Sachverhalt geklärt ist. Der Uploader wird benachrichtigt und kann Stellung nehmen bzw. Nachweise vorlegen.
- Bestätigt sich der Verstoß oder erfolgt keine fristgerechte Reaktion, wird der Song gelöscht. Falsche KI-Deklarationen korrigiert das Team; der Uploader wird darüber informiert.
6. Verantwortung des Uploaders
Die Deklarationspflicht liegt beim Uploader. Auch für KI-generierte Inhalte gilt: Wer hochlädt, versichert, dass keine Rechte Dritter verletzt werden (auch nicht durch das verwendete Ausgangsmaterial), und stellt MyOwnMusic von Ansprüchen Dritter frei, die auf Falschangaben beruhen. MyOwnMusic darf bei begründetem Verdacht Nachweise verlangen und Kennzeichnungen korrigieren.
7. Bilder
Die Abschnitte 1 bis 6 regeln Musik. Bei Bildern (Song- und Album-Cover, Profil-, Hintergrund-, Galerie- und Veranstaltungsbilder) fragt MyOwnMusic beim Hochladen ab, ob das Bild mit KI erzeugt wurde (Ziffer 5.7 der AGB). Trägt das Bild eine entsprechende Herkunftsangabe in seinen Metadaten (C2PA bzw. IPTC DigitalSourceType), ist die Antwort bereits vorausgewählt und kann geändert werden. Die Angabe des Nutzers geht in jedem Fall vor. Erkannt wird nur, was ein Bild selbst mitbringt; Screenshots, neu abgespeicherte Bilder und Generatoren ohne Metadaten sind dafür nicht zugänglich.
Die Angabe wird mit Zeitstempel gespeichert. Anders als bei Musik erscheint am Bild derzeit kein Kennzeichen. Die übrigen Bildmetadaten, etwa Kamera- und Standortdaten, werden beim Speichern entfernt. Bilder, die vor Einführung dieser Abfrage hochgeladen wurden, müssen nicht nachträglich deklariert werden.
Fragen zur KI-Richtlinie beantwortet der Support.
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