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Charles Philly

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Charles Philly am 03.02.13 um 20:23

Downloads freigeben und Songs verbreiten?

Hello, Dolly!

Nachdem ich über mehrere Wochen hinweg gefragt wurde, warum meine Songs nicht zum Download freigegeben sind und ob ich diese nicht per Mail etc. versenden könne, möchte ich hier einmal einen allgemeinen Beitrag dazu schreiben.

Wenn ein Song von mir nicht zum Download freigegeben wurde, bedeutet das, dass ich nicht möchte, dass er heruntergeladen wird.

Es gab auch einige Benutzer, die mich angeschrieben und mir "angeboten" haben, meine Songs im Internet zu verbreiten, wenn ich sie ihnen zusenden würde. Da ich den Download deaktiviert habe, ist jedoch davon auszugehen, dass ich nicht möchte, dass die Musik von anderen als den an der Produktion beteiligten Künstlern verbreitet wird. Ein sehr weitverbreiteter Irrglaube im Internet ist es jedoch, dass Musik, die vom Künstler kostenlos zum Download angeboten wird, gemeinfrei sei. Wenn sich der Künstler dafür entscheidet, seine Lieder jedem kostenlos zur Verfügung zu stellen, heißt das nicht, dass er seine Urheberschaft abtritt oder einschränkt. Das sollte man unbedingt wissen. Sofern ich also nicht ausdrücklich darauf hinweise, dass ich der Verbreitung meiner Songs zustimme (etwa dadurch, dass ich sie unter eine Creative-Commons-Lizenz stelle), ist mit ihr so umzugehen, wie mit Liedern der Beatles, die man sich in einem Laden kauft.

Wer meint, die nicht erfolgte Freigabe dadurch zu umgehen, dass er den Song etwa aufzeichnet und anschliessend dennoch auf irgendeine Art und Weise verbreitet, macht sich übrigens nach §§ 97, 106 UrhG haft- und strafbar. Eine Freigabe schliesst übriegens kein Verbreiten ohne Genehmigung mit ein, sofern das Werk nicht unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht wurde.

Danke für euer Verständnis!

Charles Philly

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