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GEMA

Was ist die GEMA?

Die Aufführung von Musikstücken ist in Deutschland (natürlich) bis ins kleinste Detail geregelt. Nach dem strengen Urheberrecht müsste im Prinzip jede Party-Band vor jedem Cover-Song bei Bon Jovi nachfragen und verhandeln, ob und gegen welche Gebühr sie dessen Song auf dem "Schützenfest in Wolfenbüttel" spielen dürfen. Gleiches gälte für jeden DJ – er müsste vor jedem Club-Abend seine gesamte Playlist mit den Künstlern einzeln verhandeln, ebenso die Radiosender.

Da dies in der Praxis nicht durchführbar ist, beauftragen die Künstler in Deutschland die >>GEMA mit der Wahrnehmung ihrer Rechte. Die GEMA kassiert für jede öffentliche Musikvorführung pauschale Gebühren. Jeder Club, jeder Radiosender, jeder Konzertveranstalter zahlt Gebühren an die GEMA. Als Gegenleistung dürfen dann urheberrechtlich geschützte Songs aufgeführt werden. Die GEMA leitet das Geld nach einem bestimmten Schlüssel an ihre Mitglieder (Künstler und Musikverlage) weiter. So verdient jeder Künstler Geld, wenn seine Songs im Radio oder in den Clubs gespielt werden.

Gebührenpflichtig ist jede öffentliche Aufführung eines Songs, und dazu zählt auch das "Streaming" - das Präsentieren eines Songs im Internet. Der Upload eines Songs bei MyOwnMusic.de ist also eine öffentliche Aufführung und somit gebührenpflichtig. MyOwnMusic zahlt KEINE GEMA-Pauschalgebühren. Daher ist der Upload von GEMA-gechützten Werken auf MyOwnMusic.de nicht möglich.

Ich bin GEMA-Mitglied. Kann ich meine Songs hier präsentieren?

Als registriertes GEMA Mitglied darfst du nur die Songs veröffentlichen, die du NICHT bei der GEMA registrieren lassen hast. Alle Songs, die bei der GEMA als registriert gemeldet sind, dürfen ohne GEMA-Gebühren nicht veröffentlicht werden. MyOwnMusic bezahlt keine GEMA-Pauschalgebühren. Der Upload solcher Songs ist bei MyOwnMusic also nicht möglich.

Eine Bitte: Lies Deinen Mitgliedsvertrag bei der GEMA genau durch! Es gibt Verträge, die sich auf "alle bisherigen und zukünfitgen Werke" des Mitglieds beziehen. Dies bedeuted, dass du während der GEMA-Mitgliedschaft keine Songs auf myownmusic.de hochladen darft. Unabhängig davon, ob diese Werke explizit der GEMA gemeldet worden sind.

Komponisten und Textdichter, die Mitglied der Verwertungsgesellschaft GEMA sind, können ihre Musikwerke kostenlos per Streaming auf ihrer eigenen (!) Homepage präsentieren. Die Site muss der GEMA über den Lizenzshop gemeldet werden. Nähere Informationen dazu bekommst Du direkt hier: >>GEMA/Eigenpräsentation.

Andere Vewertungsgesellschaften

Es gibt auf der Welt natürlich viele Verwertungsgesellschaften, bei denen man seine Songs schützen lassen kann. Die meisten davon stehen mit der GEMA in Kooperation, d.h. die GEMA nimmt die Rechte an den geschützten Songs im Auftrag der anderen Gesellschaft wahr, und umgekehrt.

Zu welchen Bedingungen ein "Streaming" (Upload im Netz) eigener Songs jeweils möglich ist, musst du allerdings selbst bei deiner Gesellschaft in Erfahrung bringen. Das MOM-Team wird ggfs. einen Nachweis über diese Bedingungen einfordern.


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