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Rasterfahndung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Rasterfahndung ist ein in den 1960er Jahren vom deutschen Bundeskriminalamt (BKA) entwickeltes Verfahren zur vernetzten Durchsuchung von Datenbeständen. Dabei werden bestimmte Personengruppen aus öffentlichen oder privaten Datenbanken herausgefiltert, indem man nach Merkmalen sucht, von denen man annimmt, dass sie auch auf die gesuchte Person zutreffen. Ziel ist es, die Gruppe der zu überprüfenden Personen einzuschränken, da es im Gegensatz zu einer "echten" Fahndung keine bekannte Zielperson gibt.
Der Erfolg der Rasterfahndung steht und fällt mit der Erstellung des Täterprofils. Ist das Profil sehr spezifisch ohne dass alle Merkmale abgesichert sind, fällt die gesuchte Person möglicherweise durchs Raster. Sind die Merkmale umgekehrt zu allgemein, werden unverhältnismäßig viele Unbeteiligte in den Kreis der zu untersuchenden Personen aufgenommen, was den weiteren Ermittlungsaufwand erhöht.
(c) doubleUG
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Die Rasterfahndung ist ein in den 1960er Jahren vom deutschen Bundeskriminalamt (BKA) entwickeltes Verfahren zur vernetzten Durchsuchung von Datenbeständen. Dabei werden bestimmte Personengruppen aus öffentlichen oder privaten Datenbanken herausgefiltert, indem man nach Merkmalen sucht, von denen man annimmt, dass sie auch auf die gesuchte Person zutreffen. Ziel ist es, die Gruppe der zu überprüfenden Personen einzuschränken, da es im Gegensatz zu einer "echten" Fahndung keine bekannte Zielperson gibt.
Der Erfolg der Rasterfahndung steht und fällt mit der Erstellung des Täterprofils. Ist das Profil sehr spezifisch ohne dass alle Merkmale abgesichert sind, fällt die gesuchte Person möglicherweise durchs Raster. Sind die Merkmale umgekehrt zu allgemein, werden unverhältnismäßig viele Unbeteiligte in den Kreis der zu untersuchenden Personen aufgenommen, was den weiteren Ermittlungsaufwand erhöht.
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