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Radio-Regentrude

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Radio-Regentrude am 14.02.12 um 12:06

Existiert im Bereich Webcast ein Abkommen GVL / Deutschland mit Kanada?

Immer wieder sprechen Streamanbieter in ihren Werbebriefen davon, dass es ein Abkommen zwischen Deutschland und Kanada gebe. Beim Anmieten eines Streamservers würde man dann als "Channel" eines in Kanada angemeldeten Webradios" gelten.

Auch viele der nicht ordnungsgemäß angemeldeten Webradios berufen sich immer wieder auf ein solches Abkommen und betonen dessen angebliche Rechtmäßigkeit. Über dieses Abkommen sei geregelt, dass es genüge, bei einem kanadischen Webhoster / Streaminganbieter angemeldet zu sein. Dieser würde dann die Anmeldung bei den kanadischen Behörden übernehmen und damit würde dann die Anmeldung bei der Gema / GVL entfallen. Alles sei "völlig legal".

Abgesehen, davon, dass ein Webradio oder ein Streaminganbieter keine Webradiolizenzen vergeben kann, hat diese Aussage noch einen weiteren Haken.

Dass alles "völlig legal" ist, stimmt leider nicht.

Von der GVL erhält man die folgende Rechtsauskunft:

Bei Internetangeboten finden die Tarife des jeweiligen Empfangslandes Anwendung, in dem die Nutzer sitzen, die auf ein Angebot zugreifen. Das bedeutet: Richtet sich ein Angebot u. a. an Nutzer in Deutschland, ist das Webradio auch in Deutschland anzumelden. Richtet sich das Angebot außerdem an z. B. Nutzer in Kanada, wäre zusätzlich eine entsprechende Lizenz in Kanada erforderlich.

Hintergrund ist die so genannte Bogsch-Theorie, die sich im Sendebereich etabliert hat und gerade dieses Problem löst.

Entscheidend für eine Nutzung der Rechte ist danach das intendierte Übertragungsgebiet. Wo der Server steht, ist völlig egal. Selbst die Pflege der Domain könnte vom Ausland aus erfolgen. Ausschlaggebend ist:

Wenn sich das Angebot an deutsche Hörer richtet (und davon ist auszugehen, wenn ein Webradio sein Programm ganz oder teilweise in deutscher Sprache ausstrahlt), müssen für Deutschland die Rechte nach den hiesigen Tarifen erworben werden. Wenn sich das Angebot zusätzlich zur gleichen Zeit auch an z.B. kanadische Hörer richtet, muss auch in Kanada eine Lizenz erworben werden.

Außerdem erhielten wir die Auskunft der GVL, dass die GVL bisher kein Webcast - Abkommen mit Kanada geschlossen hat.

Dies lässt nun leider nur einen Schluss zu:

Webradios, die sich auf ein solches Abkommen berufen und daher keine GVL-/Gema-Gebühren entrichten, sollten sich schnellstmöglich um eine Anmeldung bei Gema / GVL kümmern, denn sie senden derzeit ohne die nötigen Lizenzen erworben zu haben - und dies wiederum erfüllt einen Straftatbestand.

Schreiben von Streaminganbietern, die mit einem solchen Abkommen und entsprechenden Konstruktionen werben, sollte man schnellstens entsorgen, denn diese Streaminganbieter sollten die Rechtslage kennen. Mit Praktiken zu werben, die den geltenden Gesetzen widersprechen, ist in höchstem Maße unseriös.

(Quelle: Wir danken der zuständigen Abteilung Webradio bei der GVL für die ausführliche schriftliche Auskunft, die wir hier in eigenen Worten zusammengefasst und wiedergegeben haben).

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