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Marc Shock

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Blog

Marc Shock am 29.12.06 um 23:32

Unsere Bundesregierung

In wenigen Tagen ist es soweit und eine von vielen Regelungen trifft die deutschen Bürger. Und in diesem Fall rede ich von der bekanntesten und wohl auch am relevantesten für alle: Die angekündigte - laut Saturn gefürchtete - 19 kommt. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz wird von 16% auf 19% angehoben. Dies bedeutet nicht nur für die Käufer eine Umstellung sondern auch für Verkäufer - wie mich. Für mich heißt es gerade 3000 Produkte preislich auf den neuen Steuersatz anzupassen. Und mitten drin fällt mir ein ich könnte das mal bloggen .. Hab ja sonst nichts zu schreiben. Im Interesse von meinen Kunden und von euch bemühe ich mich alle Preise soweit wie möglich zu halten. Bisjetzt (nach 10 Stunden Rechnerei) sieht es eigentlich ganz gut aus, hier und da konnte ich auch einige Preise senken - Trotz Mehrwertsteuererhöhung.

Da ich dies öfters gefragt werde wann nun welcher Steuersatz (16% oder 19%) anzuwenden ist, hier mal eine kleine Erläuterung:

Maßgeblich für den Umsatzsteuersatz ist der Zeitpunkt der Erbrachten Leistung.

Folglich
Dienstleistung erbracht/Ware abgegeben (persöhnlich oder Post) bis 31.12.2006 23:59:59 = 16% Mehrwertsteuer


Dienstleistung erbracht/Ware abgegeben (persöhnlich oder Post) ab 01.01.2007 00:00:00 = 19% Mehrwertsteuer

Es spielt überhaupt keine Rolle wann die Zahlung erfolgt. Selbst wenn eine im Dezember erbrachte Leistung erst beispielsweise im Juli 2007 bezahlt muss nur 16% Umsatzsteuer abgeführt werden.

Umgekehrt genauso, wenn du eine Zahlung vorab erhältst, die du erst im Januar erbringen wirst (oder Ware wird erst im Januar ausgeliefert) muss diese Zahlung bereits mit 19% versteuert werden.

Ist eine Rechnung auf 16% ausgestellt und wird nachträglich bekannt, dass die Leistung erst 2007 erbracht wird/werden kann, ist diese Leistung auch mit 19% zu besteuern. Als Unternehmer musst du die Rechnung ändern auf 19%. Es liegt in deinem Ermessen ob du die 3% "Mehr"Steuer von deinem Kunde nachforderst oder nicht.

Im Übrigen ist es wichtig, dass alle Onlineshop Betreiber am 01.01.2007 um 00:00:00 ihren Shop auf 19% Umsatzsteuer umgestellt haben, da dies einen Abmahnfähigen Tatbestand darstellt und Rechtsanwälte wie ein Herr RA S..... sicherlich an Sylvester schnelles Geld machen werden in dem sie Abmahnungen schreiben. In diesem Zug sei erwähnt lest euch die neue Preisangabenverordnung die seit 2003 gültig ist durch! Bei jedem Artikel in einem Onlineshop müssen explizit Versandkosten und Umsatzsteuer ausgewiesen sein - einzeln bei JEDEM Artikel!!!

Hier noch der Link zur PAngV: http://bundesrecht.juris.de/pangv/index.html

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