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Chatrunde #2: Verträge rund ums Music-Bizz

Grundsätzliches: Musikalische Projekte und Songs auf dem Markt so zu platzieren, dass sie Gewinn erwirtschaften oder zumindest die Kosten decken, ist für Künstler und Labels/Verlage eine rechte Knochenarbeit und mit vielen Zwängen, Kompromissen und Kleinkram verbunden. Wir sprechen hier von einer seriösen Zusammenarbeit beider Parteien, nicht von Selbstversorgern und Homerecording-Labels.

Wer meint, hingehen zu können, um mal schnell einen Song in die Charts zu bringen, lebt nicht auf dieser Welt. Selbst kleine Erfolge müssen hart erarbeitet werden. Der Wille zum Erfolg muss nicht nur da sein, sondern muss kontinuierlich unter Beweis gestellt werden. Hat man endlich einen seriösen Vertrag ergattert, wird man schnell feststellen, dass dies ein Fulltimejob mit allen Konsequenzen ist.

Erklärung: Wenn wir nachstehend nur von Labels sprechen, sind auch immer Verlage, Entertainment-Firmen, Veranstalter etc. gemeint, wenn deren Verträge sich mit diesen Themen beschäftigen.

Frage: Wie kriege ich einen Vertrag?
Antwort: In dem du gute Musik machst und deine Demos an Labels schickst
Hinweis: Da die meisten Labels auf Sparkurs fahren, kann es auch ein guter Weg sein, an Castings oder Contests teilzunehmen. Demos wahllos an Labels zu senden, ist jedoch nicht der richtige Weg. Die Labels sollten je nach Genre und Musikrichtung des Künstlers ausgewählt und gezielt angeschrieben werden. Zu solch einer Artist-Vorstellung gehört nicht nur die CD mit so gut wie möglich gemasterten Tracks, sondern auch ein Foto und ein musikalischer Lebenslauf. Alles schön übersichtlich gehalten, damit der jeweilige A&R sich nicht mühsam durchwurschteln muss. Man muss aber auch wissen, dass man von 100 versendeten Demos höchstens mal für 1 bis 2-mal ein Feedback bekommt. Wer Connections hat, sollte diese rigoros nutzen, denn in dieser Branche muss man jede Hilfe annehmen, die man bekommen kann.

Wer wirklich den Willen hat, bei einem Label unterzukommen, muss Klingelputzen, sprich, nach Versand der Demos sollte man auch dort anrufen und nachfragen. Man sollte sich auch nicht mit Ausreden der Vorzimmerdame abspeisen lassen. Geht der ruhig auf die Nerven und verlangt den zuständigen A&R. Sicherlich muss man öfters vorsprechen, wenn man zum Ziel kommen will. Hier gilt das Motto: Man kann nicht andere überzeugen, wenn nicht von sich selbst und seiner Leistung überzeugt ist. Selbstüberschätzung führt aber allemal ins Aus.

Frage: Aha.. und welche Labels z.b.?
Antwort: ...am erfolgversprechendsten sind momentan Indie Labels
Hinweis: Viele Indie Labels sind von der derzeitigen Misere verschont geblieben, haben sogar noch zugelegt. Bei seriösen Indie Labels kann man davon ausgehen, dass sie sich um ihre Künstler kümmern. Etliche heutige Superstars waren früher bei Indie Labels. Indie Labels möchten auch nicht den schnellen Euro machen, sondern setzen auf längerfristige Professionalität. Die meisten haben einen übersichtlichen, aber festen Artist-Stamm.

Frage: Worauf muss man achten beim Unterschreiben??
Antwort: Vertrag genau durchlesen, evtl. prüfen lassen
Hinweis: Verträge sind selbst von Insidern oftmals nur schwer zu durchschauen. Die meistens im Juristen-Deutsch gehaltenen Verträge enthalten teilweise Klauseln und Formulierungen, deren Inhalt schwer verdaulich ist. Dem kann man vorbeugen, wenn man einen Rechtsanwalt drüberlesen lässt. Grundsätzlich gilt: einige Zeit vergehen lassen, ehe man unterschreibt, lieber einmal mehr durchlesen. Nicht überall wo Vertrag draufsteht, ist auch wirklich ein adäquater Vertrag drin. Die berühmte Knebelklausel, in der vom Künstler vorab Geld verlangt wird, ist unseriös. Dies sind meistens Verträge von Selbstversorger-Labels, die über dieses Geld die gesamte Produktion finanzieren. Diese werden meistens bei Samplern und Compilations angewandt, das Risiko trägt alleine der Artist. Solche Verträge kann man getrost zerreißen. Ebenso unseriös sind Bindungszeiten über 3 Jahre. In der heutigen schnelllebigen Zeit macht eine solche Bindungszeit keinen Sinn. Die meisten Verträge werden non-exclusive verfasst, d.h. der Künstler ist nicht exklusiv an das Label gebunden, soweit es andere Songs betrifft, die nicht Vertragsgegenstand sind. Vorsicht bei Exklusiv-Verträgen!!! Handelt es sich nicht um ein Major-Label, ist es witzlos, sich auf Jahre hinaus an ein relativ unbekanntes Label zu binden. Aus solchen Verträgen kommt man sehr schwer wieder raus. Ein Major-Label wird ohne etliche Vorsprechungen nie einen Exklusiv-Vertrag quasi ab Luft vergeben.

Frage: Kennst du (rein zufällig) kleine Labels für elektronisches Zeugs in unsrer Gegend so bis Regensburg runter?
Antwort: Es kann hier keine Marktberatung über verschiedene Labels stattfinden, das würde zu weit führen
Hinweis: Es bedeutet schon einen erheblichen vorangehenden Aufwand, nach entspr. Labels zu suchen, die den Style des Musikers vertreten. Man sollte hier sehr sorgfältig vorgehen, um unnötige Kosten zu sparen.

Frage: Was für Gründe können einer Kündigung zu Grunde liegen?
Antwort: Verträge können nur bei Vertragsverstößen oder bei Vorliegen einer im Vertrag bestimmten Kündigungsvoraussetzung gelöst werden.
Hinweis: Man kann davon ausgehen, dass Verträge solcher Art immer ein wenig auf die Seite des Labels hängen. Die dort angegebenen Kündigungsparagrafen sind größtenteils schwammig formuliert, soweit es die Kündigung seitens des Labels betrifft. Das ist leider so, es wird halt danach gehandelt: wer bezahlt, bestimmt!! Man sollte darauf vorbereitet sein, dass das Label eine Kündigung ausspricht und die entspr. Klauseln genau prüfen oder prüfen lassen. Trotzdem ist der bessere Weg immer der, dass man sich zusammensetzt und die Sachlage erörtert. Es ist schon vorgekommen, dass aus einer Kündigung ein neuer Vertrag wurde, weil die entspr. Informationen geflossen sind oder beide Parteien kooperativ waren. Ein Missverhalten des/der Künstler kann ein Kündigungsgrund sein, z.B. wenn der Artist seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, was die musikalische Leistung betrifft. Auch die veränderte Marktlage kann ein Kündigungsgrund sein, wenn das Label keine Möglichkeit mehr sieht, z.B. den Style des Künstlers am Markt zu platzieren. Dies rührt oftmals aus einer Umstrukturierung des Labels her, welches aus kaufmännischen Gründen seine Marktstrategie ändert. Hierbei kann man nur schauen, wie man möglichst gut verhandelt, so dass beiden Teilen am wenigsten Nachteile entstehen. Kann man sich überhaupt nicht einigen, kann man immer noch den Klageweg beschreiten, aber Vorsicht – es gibt kaum Urteile, bei denen kein Vergleich geschlossen wurde. Sich darauf zu verlassen, aus einem solchen Prozess noch Geld zu machen, ist irreal.

Ein seltenerer Grund wäre der Wegfall der Geschäftsgrundlage, aber nur wenn diese hinreichend bekannt und benannt ist. Dies könnte z.b. das Nichterreichen des musikalischen Zieles sein – wenn etwa die Option der Komposition mehrerer Songs nicht das gewünschte Ergebnis bringt bzw. eine Auflage nicht erreicht wird.

Frage: Bringt es was, sich im Internet 1000 Labels rauszusuchen und an alle das Demo zu schicken oder landet das dann eh im Müll?
Antwort: Weniger ist oft mehr – außerdem würde das schon immense Kosten verursachen. Gezielt zu versenden ist sicherlich besser und übersichtlicher.

Frage: Gibt’s Leute, die Verträge gratis prüfen?
Antwort: Der Deutsche Rock- und Popmusiker-Verband www.drmv.de
Hinweis: Man muss Mitglied beim DRMV sein, um diesen Service in Anspruch nehmen zu können. Überhaupt ist es geraten, Mitglied bei einer derartigen Institution zu sein, denn die Services dort sind sehr gut und umfassend.

Frage: Kann man so einen Vertrag jederzeit kündigen?
Antwort: ...nein...es gibt für beide Parteien Kündigungsfristen, außerdem müssen die Voraussetzungen für ein gesetzliches oder vertragliches Kündigungsrecht vorliegen..
Hinweis: Beide Parteien tun gut daran, die Kündigungsfristen genau zu studieren, dies gilt insbesondere für den Vertragsnehmer (Künstler). Dies gilt auch und vor allem für Projekt-Verträge. Lange Fristen tauchen meistens in sog. Knebelverträgen auf und betrifft meistens die musikalische Leistung, weniger den Artist selbst. Diese Projekte (Songs) sind danach für den Künstler auf lange Zeit hinaus nicht mehr zu vermarkten.

Frage: Man fragte mich neulich, wie es mit internationalen Sachen aussieht. Sein Beispiel: Musiker in Deutschland, Sängerin USA - wie da die prozentuale Aufteilung der Tantiemen ausschaut
Antwort: Die Antwort auf diese Frage würde hier zu weit führen – diese Frage bitte per Mail senden. Grundsätzlich gelten hier die Vertragsabsprachen, und das dort vereinbarte geltende Recht für den Vertrag.
Hinweis: Tantiemen für Künstler aus einer veröffentlichten CD bewegen sich durchschnittlich zwischen 10 und 30% vom HAP (Handelsabgabepreis). Dies ist aber nicht mal ein Richtwert, da hier die Vertragsabsprachen unterschiedlicher nicht sein könnten. Man kann aber davon ausgehen, dass in USA die Tantiemen-Werte wesentlich geringer ausfallen.

Frage: Kostet es was, einen Vertrag abzuschließen?
Antwort: Nein - u.u. die Anwaltskosten, ansonsten kostet der Vertrag nichts, aber u.U. auch das, wozu du dich verpflichtest.
Hinweis: Auch wenn ein Vertrag nichts kostet, kann er doch sehr teuer werden, wenn man unterschreibt, ohne ihn verstanden zu haben. Ein solches Verhalten kann dazu führen, dass man sich eine lebenslange finanzielle Grube schaufelt. Unseriöse Labels verlangen oftmals eine finanzielle Beteiligung an der Auflage oder eine bestimmte Abnahme der eigenen CDs. Auch Vorkosten für die Produktion sind hier zu nennen, ebenso wie eine ungerechtfertigte Kündigung seitens des Künstlers. Das einzige, was man hierzu sagen kann ist: FINGER WEG!!!

Frage: Wenn ich jetzt ein Projekt gründe, in dem ich versuchen möchte, verschiedene Artists auf eine CD zu bringen und diese bei einem Label zu veröffentlichen ... brauche ich da irgendwelche Lizenzen (außer die Zustimmung der Artists) oder kann ich den Jungs einfach so einen Plattenvertrag auf den Tisch knallen
Antwort:.. kannst du... das wäre dann eine Compilation oder ein Sampler - allerdings ein guter Vertrag ist immer besser
Hinweis: Wer ein Projekt mit anderen Musikern startet (Produktion, Band) sollte sich untereinander immer schriftlich vertraglich absichern. Bei Streitigkeiten können sonst die wildesten Sachen geschehen. Wichtig ist der Vertragsgegenstand, die Leistung der einzelnen Parteien, die finanzielle Aufteilung, die Kündigung und der Gerichtsstand. Es gibt spezielle Verträge, z.b. für Studio-Musiker, Texter, Produzenten etc.

Frage: muss man eine Art Norm erfüllen, an produzierten Sachen um in einem Vertrag zu bleiben, also z.B. jeden Monat einen neuen Top 1 Erfolg oder so?
Antwort: Die Technik muss stimmen, der Markt muss stimmen, das Talent muss stimmen. Ganz einfach.
Hinweis: Gerade im höheren Level werden natürlich seitens des Labels entspr. Forderungen an den Künstler gestellt, um längerfristigen Erfolg und die finanziellen Absicherungen der Projekte zu gewährleisten. Dies sind dann aber immer spezielle vertragliche Vereinbarungen, welche ohne einen Rechtsbeistand kaum zu bewältigen sind. Da sich viele Labels auf ein bestimmtes Markt-Segment spezialisiert haben, werden solche Verträge auch immer umfangreicher hinsichtlich der gewünschten Ziele.

Frage: Wenn man unter Vertrag ist, ist man dann automatisch als Berufsmensch registriert oder ist man weiterhin auf Arbeitsamt oder Nebenverdienst angewiesen?
Antwort: Wenn der Verdienst nicht über bestimmte gesetzlich geregelte Grenzen hinausgeht, bleibt alles beim Alten...
Hinweis: Irgendwann ist für Einige der Punkt mal erreicht, wo man sich entscheiden muss, ob man dieses Hobby zum Beruf macht oder nicht. Aber Vorsicht: um den bisherigen Lebensstandard mit der Musik zu bestreiten, bedarf es schon einer vertraglich abgesicherten, länger währenden musikalischen Leistung mit professionellem Hintergrund. Nichts ist so schlecht einzuschätzen wie die Entertainment-Branche - und dieses Risiko trägt alleine jeder selbst.

Frage: Das heißt also, man wird bezahlt, wie sich die Scheiben verkaufen? Ein festes Einkommen gibt es da nicht?
Antwort: Im Prinzip ja. Es sei denn, du kriegst einen Mords Vorschuss

Frage: ist das dann ein Major Deal, mit Vorschuss?
Antwort: In aller Regel ja
Hinweis: Die Tantiemen für Veröffentlichungen und Aufführungen von musikalischen Werken werden von der GEMA (falls dort gemeldet) ca. halbjährlich ausbezahlt (momentan mit Verzögerung von einem Jahr !!) - und zwar nur an die Mitglieder. Wenn man einen Vertrag mit einem Label oder Verlag hat, ist man als Künstler meist über den Vertragspartner bei der GEMA gemeldet. Label oder Verlag sind im seriösen Fall ordentliche Mitglieder bei der GEMA. Es kann Vertragsgegenstand sein (auch da Vorsicht !!), dass das Label von den Tantiemen des Artists nochmals erhebliche Beträge abzieht für Produktion, Werbung, Vertrieb etc., so dass oftmals dem Künstler fast nichts übrigbleibt. Dies ist der schlechte Fall. Der gute Fall ist, wenn das Label vom Künstler überzeugt ist und diesem vielleicht sogar einen Vorschuss auf zukünftige Erlöse ausbezahlt. Es ist bei einem seriösen Band- oder Verlags-Vertrag Usus geworden, dass das Label/der Verlag Pauschalbeträge im Viertel- oder Halbjahr an den Künstler abführt - je nach vertraglicher Vereinbarung. Dies gilt aber fast nie für Neu-Verträge.

Frage: ich bekomme ab und zu mal Kurzverträge für einen Track auf einer Compilation von meinem Label. Hab ich da was zu beachten? Kann mit meinen Songs nach Kurzvertragsende irgendwas irgendwie angestellt werden, wenn ich nicht Acht gebe?
Antwort: Wenn wirklich ein Kurzvertrag vorliegt, dann ist es in Ordnung. Passieren kann natürlich immer etwas.
Hinweis: Die Möglichkeit eines Rechte-Mißbrauchs besteht leider immer, da ist kein Musiker gefeit davor. In diesem Fall muss der Vertrag Projekt-bezogen abgefasst sein, damit nach Projektende die Songs wieder verfügbar sind. Solche Projektverträge werden von herkömmlichen Labels nicht sehr gerne gemacht, von seriösen Remix- oder Sampler-Labels aber schon.

Frage: wie ist das... wenn ich ein Label für mich aufmache... und Geld bekomme, kriege ich da noch die Ich-AG Zuschüsse? Und was kostet das, ein Gewerbe anzumelden?
Antwort:...das ist abhängig von den Grenzen des Arbeitsamtes, Gewerbeanmeldung brauchst du nicht, wenn es bloß ein Homerecording-Label sein soll.
Hinweis: Um ein Label zu gründen, bedarf es viel Arbeit und man muss vieles beachten. Näheres findet man im Netz. Für Homerecording-Labels genügt die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit.

Frage: Kann man vom Label vertraglich gezwungen werden, maßgeschneiderte Sachen zu produzieren? (Beispiel: Backstreetboys.) Und wenn JA: Was ist, wenn ich einfach nichts mehr produziere?
Antwort:...solche Knebelverträge nicht unterschreiben...wenn doch,...dann ist es böswillige Unterlassung
Hinweis: Das kommt auf den Vertrag an.. die meisten Verträge sind Bandübernahmeverträge und oft nur für einen Song. Solltest du exklusiv als Artist fest bei einem Label sein, können solche Vertragsklausen Bestandteil sein. Solch ein Vertrag ist ähnlich zu sehen, wie ein normaler Arbeitsvertrag, denn er beinhaltet eine Leistung des Vertragsnehmers. Erfüllt er diese nicht, greifen die normalen gesetzlichen Regelungen.

Frage: Ich habe einen Vertrag mit einem House Label und will Trance veröffentlichen. Das House Label stellt sich quer, muss ich dann einen weiteren Vertrag aufnehmen mit einem Trance Label ? Bzw. darf ich mehrere Verträge parallel haben, oder gibt es da Juristische Einschränkungen ?
Antwort:...wenn du keinen Exklusivvertrag hast...ja
Hinweis: Neu- oder Projektverträge werden fast nie exklusiv abgeschlossen. Meistens werden Exklusivverträge nur mit hochdotierten Stars eingegangen. Man kann also mehrere Verträge nebeneinander bedienen, solange sich nicht in Genre oder Klientel überschneiden. Die seriöse Art und Weise verlangt es, dass man dies mit den einzelnen Partnern abspricht.

Frage: ...also sind Independent-Labels wesentlich praktischer, wenn man regional beschränkt bleiben will?
Antwort: Im Moment ja.
Hinweis: Da sich bei Indie-Labels die Auflagen und der Künstlerstamm in Grenzen halten, bleibt das Gebaren für beide Teile schön übersichtlich. Die regionale Beschränkung mag dabei Vor- wie Nachteil bedeuten. Sollte sich ein unerwartet großer, überregionaler Erfolg einstellen, werden die Artists meistens von Major-Labels herausgekauft.

Frage: ... das wäre wieder dieser Künstlervertrag, oder?
Antwort: Künstlervertrag oder besser...Kooperationsvertrag. Kooperationsvertrag ist deshalb besser, weil genau festgelegt wird, wer was macht
Hinweis: Künstlervertrag nennt man pauschal alle Musiker-Verträge, wie schon oben beschrieben. Neuerdings werden vermehrt Kooperations-Verträge abgeschlossen, da sie eigentlich beiden Parteien nur Vorteile bringen. Die Aufgabenstellung wird geteilt und minimiert so die Kosten. Ein Label braucht sich z.b. nicht um die Produktion zu kümmern, wenn die Band derartige technische Möglichkeiten hat, was mit der heutigen Technik durchaus möglich ist. Der Band redet in der Auswahl der Songs niemand rein, was natürlich auch ein erhöhtes Risiko bedeutet.

Frage: Ich bekomme das Geld für meine Songs ungefähr 9 Monate nach der Veröffentlichung der Compilation, ist das normal?
Antwort: Wenn’s im Vertrag so steht - ja. Es gibt eigentlich keine Regeln, nur Vorschläge und Richtlinien
Hinweis: Nur die GEMA, GVL und VG Wort haben feste Zahltermine. Die Zahltermine der Labels, Verlage und Entertainment-Firmen können sowohl vertraglich als auch in der Praxis erheblich differieren. Jedoch muss man alles als unseriös betrachten, was sich über mehr als ein Jahr bewegt.

Frage: Ist es besser bei einem kleinen Label zu starten, oder gleich an Große ran zu gehen?
Antwort: Ein kleines Label ist am Anfang besser...
Hinweis: Der Newcomer wird auch keine andere Wahl haben, als bei einem kleinen Label zu unterschreiben, da Major-Labels kaum mehr mit Neulingen Verträge abschließen, es sei denn mit den Gewinnern von großen Castings. Major-Verträge werden Künstlern angeboten, die nicht nur Spitze sind, sondern diese Spitzenleistung auch über einen längeren Zeitraum bewiesen haben.

Frage: Muss ich, wenn ich einen Track remixen will, einen separaten Vertrag für dessen Veröffentlichung auf einer Compilation unterschreiben, wenn diese nicht in meinem Label erscheint?
Antwort: Ja, das musst du... evtl. kann auch ein Kooperationsvertrag vereinbart werden.
Hinweis: Auch bei dem in der Tendenz ansteigenden Bereich des Remixens gibt’s es kleine und größere spezialisierte Labels und die Konkurrenz wird ständig größer. Gerade im Remix-Bereich sollte man die Verträge genauestens durchlesen, da hierbei meistens auch restriktive Copyright-Paragrafen recht verklausuliert zu Buche schlagen, welche weitreichende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Frage: Greift eine Änderung meines Pseudonyms in den Vertrag ein?
Antwort: Du hast den Vertrag mit deinem Geburtsnamen unterschrieben... also nein. Allerdings könnte das Label wegen der Promotion was dagegen haben. Es kommt auf deinen Vertrag an. Es kann fast alles in den gesetzlichen Grenzen geregelt werden, Stichwort Vertragsfreiheit...
Hinweis: Wenn schon ein Vertrag vorliegt, wird man eine Änderung jedweder Form im Künstlerbereich mit dem Label/Verlag absprechen. Das Label wird sicherlich mit einwirken, weil sich eine solche Änderung auf dem Markt auswirkt, sei es jetzt bei bereits vorhandenen Veröffentlichungen oder bei zukünftigen, die evtl. schon geplant sind. Einen großen Gag in dieser Form hat sich Sascha geleistet, in dem er in die Rolle von Dick Brave geschlüpft ist, jedoch war dieses alles genauestens geplant und zeitlich begrenzt. Es zeigt aber auch, dass gute Ideen immer noch eine Chance haben.

Frage: Was bedeutet es wenn jemand "Abspielrechte" für einen Track haben möchte? Gibt es so was?
Antwort: Ja, das gibt es. Es nennt sich richtigerweise Aufführungsrechte.
Hinweis: Aufführungsrechte werden für die Nutzung vergeben und sind meistens noch an weitere Rechte geknüpft. Das ist das, was Geld in die Kasse bringt. Das Copyright wird davon nicht berührt und bleibt stets beim Urheber.

Frage: Gibt es bei Musikverträgen einen Kündigungsschutz?
Antwort: Ja... Kündigungsschutz gibt es in jedem Vertrag für beide Seiten.
Hinweis: Der Kündigungs-Paragraf darf in keinem Vertrag fehlen, sonst ist der Vertrag von Rechtswegen ungültig. Er regelt beiderseits die Kündigung nach zeitlichen Kriterien. Oftmals hängt die Kündigung auf die Seite des Labels hin - darauf sollte man achten und evtl. neu verhandeln.

Frage: Gibt es Verträge, in denen der Artist irgendwelche Kosten an der Veröffentlichung seiner Platte zu tragen hat?
Antwort: ...solche Verträge sind Mist, aber üblich - und werden meist von sog. Selbstversorgern angeboten.
Hinweis: In der seriösen Branche rät man von solchen Verträgen ab, es kann aber auch Ausnahmen geben. In der Regel werden diese Verträge dem Künstler die Kosten oder große Teile davon aufbürden, wobei der Artist den größten Risikoanteil trägt. Verträge dieser Art werden oftmals angeboten, um Material für Sampler/Compilations zu sammeln, wobei sich die Produktion dann weitgehendst selbst finanziert, da sich die Auflage nach der Beteiligung der Künstler richtet. Die kosten werden meist als Abzüge im Vertrag benannt.. z.B. Technik, Mastering, Verpackung, Vertrieb usw. Wenn dann noch 1- 3 % Tantiemen vom Handelsabgabepreis für den Künstler dabei rauskommen, ist man noch gut bedient...

Frage: Sollte man einem Label, das "nur" eine GbR ist vertrauen? Und sollte ich den Vertrag unter Aufsicht eines Notars unterzeichnen?
Antwort: Die Rechtsform GbR hat damit wenig zu tun, notarielle Aufsicht ist immer gut.
Hinweis: Es ist immer besser, bei so weitreichenden Entscheidungen wie einem Künstlervertrag einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Bei größeren Verträgen werden sowieso beide Teile eine Rechtsberatung im Hintergrund mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt haben. Man sollte jedoch bedenken, dass "normale" Rechtsanwälte mit der Materie wenig vertraut sind und nur die juristische Absicherung gewährleisten. Fachanwälte sind teuer, aber nur die sind in der Lage, die heute üblichen Verklausulierungen in aller Konsequenz zu durchdringen. Schließlich waren es ja die selben Fachanwälte, welche sich diese Verträge mit allen Hintertürchen aus dem Kreuz geleiert haben!!!

Frage: Dürfen Verträge einem Events vorschreiben, für die man gebucht wird und bei Nichteinhaltung den Vertrag beenden?
Antwort: Wenn dies Vertragsgegenstand war... ja.
Hinweis: Der wichtigste Paragraf in Verträgen ist der Gegenstand des Vertrages. Daher sollte man hier eine besonderes Augenmerk darauf richten, was für den jeweiligen Artist wichtig und zumutbar ist. Es wurden schon Verträge mit Stars abgeschlossen, die dann zwischen Eröffnungen von Supermärkten hin- und hertingelten. Ein Label wird aber beispielsweise niemals auf den Gegenstand "Live-Auftritte" verzichten, wenn es den Künstler über Jahre hinweg promoten will. Hingegen könnte bei einem Bandübernahmevertrag auf den eher weniger wichtigen Gegenstand "Songwriting" vielleicht verzichtet werden.

Frage: Würdest Du bei Vertragsabschluss ein Gewerbe anmelden um dein Equipment von der Steuer absetzen zu können oder lohnt das nicht?
Antwort: Zu Anfang würde auch eine Anmeldung als Freiberufler genügen.
Hinweis: Die Anmeldung eines Gewerbes hängt von vielen Faktoren ab, das würde hier den Rahmen sprengen. Wenn sich aber Umsatz und Aufwand in bestimmten, wesentlich höheren Größenordnungen bewegen, ist dies schon angeraten. Hat der Künstler ein Gewerbe angemeldet, z.B. eine Agentur o. ä., werden sicherlich auch Vertragsänderungen oder Neuverträge in Absprache mit den Labels notwendig werden.

Frage: Wenn ich einen Kooperationsvertrag habe, MUSS dann das Label jeden meiner Tracks rausbringen? Wenn dem Label ein Track nicht zusagt, kann ich es dann woanders veröffentlichen?
Antwort: Beim herkömmlichen Kooperationsvertrag produziert der Künstler selbst, das Label übernimmt Werbung und Vertrieb. Das senkt die Kosten und beide haben mehr davon. Trotzdem halten sich die Labels eine VÖ immer frei. Ob du woanders veröffentlichen kannst, kommt auf den Vertrag an.
Hinweis: Ein Kooperationsvertrag wird immer dann geschlossen, wenn eine Aufgabe, die normalerweise das Label übernimmt, vom Künstler selbst bewältigt werden kann. Üblicherweise betrifft das die Produktion. Der Künstler hat dann zwar ein erhöhtes Qualitätsrisiko, dafür redet ihm auch niemand rein. Allerdings werden dann die Verträge kaum über mehr als ein Jahr laufen, da durch veränderte Marktsituationen dies für jedes Label ein hoher Unsicherheitsfaktor wäre, und auch weil es ja keinen Einfluss auf das Material hat.

Frage: Wenn ich einen Vertrag habe und nun merke, ich will da raus? Aber der Vertrag endet erst in 3 Jahren. Was tue ich dann?
Antwort: Mit dem Label über eine vorzeitige Kündigung reden. Es gibt da schon Möglichkeiten, allerdings könnten da entgangene Umsatzbeträge auf dich als Ablöse zukommen.
Hinweis: Eine vorzeitige Kündigung ist immer schwierig und bedarf intensiver Verhandlungen. Schließlich wird ja auch aus diesem Grund der Kündigungsparagraf so hoch bewertet. Er dient als Sicherheit für beide Partner über die Laufzeit. Es mag durchaus Fälle geben, in denen man sich in gegenseitigem Einvernehmen trennt und den Vertrag formlos auflöst. Meistens ist es aber so, dass hierdurch Streitigkeiten entstehen, die den Besuch beim Rechtsanwalt unumgänglich machen.

Frage: Werbung bezahlt ja das Label. Sind sie vertraglich zum Werben verpflichtet? Nicht dass die mich hängen lassen...und steht da auch drin, wie viel sie werben müssen?
Antwort: In den üblichen Verträgen steht das so drin. Was das Label dann wirklich tut, kann man oft schlecht kontrollieren. Wie viel Promotion betrieben wird, entscheidet in aller Regel das Label alleine.
Hinweis: Eine kostenintensive Promotion gehört zu den wichtigsten Geschäfts-Entscheidungen eines Labels. Hier zeigt sich, wie viel der Künstler dem Label wert ist. Und es zeichnet sich im Verkaufsergebnis sofort ab. Unabdingbare Promotions-Maßnahmen sind: Bemusterung der Medienlandschaft und der Vertriebe, Verlags- und Agentur-Geschäft, alles rund ums Videogeschäft (meist nur im höheren Level), Werbung in den Printmedien, Website-Promotion. Man kann leicht erkennen, dass hier brutale Kosten anfallen und ein Label dies sicherlich nicht bei einem Kurzvertrag oder unbekannten Künstler veranstaltet. Allerdings muss man auch darauf hinweisen, dass Labels gerne eine eher verhalten geführte Promotion aufplustern und dafür evtl. dem Artist auch noch Lizenzabzüge aufbürden. Es ist daher besser, von vorneherein genau zu vereinbaren, welche Werbekampagnen gewünscht bzw. durchsetzbar sind. Der Ehrlichkeit halber muss man aber auch darauf hinweisen, dass unbekannte Künstler bei unbefriedigendem Verkauf dem Label gerne die Schuld zuweisen, es hätte nicht genug geworben. Für einen Erfolg auf dem Markt rein durch Promotion gibt es keine Garantie, da hier viele Faktoren eine Rolle spielen und das Kaufverhalten einer Zielgruppe recht schwer einzuschätzen ist.

Frage: Du hast nicht durch Zufall einen Mustervertrag, den du mal uploaden kannst, damit man sich das mal vorher anschaut?
Antwort: Musterverträge kann man überall im Netz finden.
Hinweis: Ein Mustervertrag ist immer nur eine Vorlage zur Orientierung. Man sollte sich daher davor hüten, dies bei Verhandlungen zu pauschalieren. Jedes Label hat seine eigenen Verträge, von denen meistens aus geschäftlichen und rechtlichen Gründen nicht abgegangen wird. Der eine oder andere Passus ist sicherlich verhandelbar, wenn die musikalische Integrität des Künstlers auf festen Beinen steht. Der Künstler sollte gegenüber dem Label auch ein gesundes Selbstvertrauen an den Tag legen, man hüte sich aber vor Selbstüberschätzung, denn da geht der Schuss nach hinten los. Auf jeden Fall ist jeder Vertrag, der unterschrieben wird ein Unikat und man kann bei Streitigkeiten nicht auf andere Verträge verweisen. Das muss man vor der Unterschrift tun.

Frage: Was gibt’s denn für Verträge und wo liegen die Unterschiede?
Antwort: Die wichtigsten für dieses Thema sind Verlagsverträge und Bandübernahmeverträge. Jeder Vertrag muss vor der Unterschrift verstanden worden sein.
Hinweis: Man unterschreibt keinen Vertrag blind!! Wenn man die Klauseln nicht versteht, lässt man den Vertrag fachgerecht prüfen. Die Unterschiede der einzelnen Verträge wurden schon besprochen und können auch im Forum nachgelesen werden.

Frage: Was ist ein guter Preis, den ein Artist vom Erlös pro Platte bekommt?
Antwort: ...üblich sind zwischen 2 - 5 % vom HAP (Handelsabgabepreis), die Spanne kann aber in manchen Genres auch wesentlich höher sein.
Hinweis: Für den Tantiemenbetrag, den der Künstler schlussendlich erhält, kann kein genauer Prozentsatz angegeben werden, da die Spannen in den einzelnen Bereichen sehr unterschiedlich sind. Zwischen 1 - 10% netto je nach Vertragsgestellung ist, durchschnittlich ausgerechnet, sicherlich realistisch. Zu Zeiten allgemeiner Rezession sind diese Künstlererlöse eher nach unten zu korrigieren, da die meisten Labels auf die veränderte Marktsituation zu spät reagiert haben. Komponisten und Autoren wurden von ca. 9 auf ca. 5% stillschweigend heruntergestuft, die Differenzbeträge bis zur rechtlichen Klärung auf Sperrkonten eingezahlt.

Frage: Wenn man einen Track, der bei einem Label unter Vertrag ist, noch als Internet-Veröffentlichung laufen hat, ist das dann Vertragsbruch, auch wenn darüber nichts im Vertrag steht?
Antwort: Wenn darüber nichts im Vertrag steht, kann es auch kein Vertragsbruch sein.
Hinweis: Für Verträge gilt immer - Nebenabreden gibt es nicht bzw. Änderungen inner- und außerhalb des Vertrags bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung beider Parteien. Es wurden schon wichtige Vertragsgegenstände vergessen, die zu horrenden finanziellen Verlusten auf beiden Seiten geführt haben. Daher nochmals der Hinweis auf äußerst sorgfältige Prüfung jeden Vertrags vor der Unterschrift. Man lasse sich auch zeitlich nicht unter Druck setzen, was von unseriösen Labels sehr oft gemacht wird.

Frage: Gibt es heutzutage eigentlich schon "One-Hit-Wonder" Verträge, ähnlich wie z. B. bei B3, DSDS o. ä. ?
Antwort: One-Hit-Wonder Verträge gibt es nicht, aber Exklusiv-Verträge, auch in Verbindung mit Projektverträgen.
Hinweis: Im Highlevel-Bereich werden sicherlich keine Standard-Verträge abgeschlossen, da die Künstler bekannt sind und entspr. Forderungen stellen können. Man darf aber nicht erwarten, dass deswegen die Bandagen weniger hart sind., denn hier geht es um Millionenbeträge. Es ist heute üblich, den Künstler in ein Konzept einzubinden und das ganze als Produkt zu verkaufen. Hohe Auflagen müssen in kürzester Zeit erreicht und verkauft werden, der Aufwand ist entspr. hoch. Exklusiv-Verträge für lange Laufzeiten sind hier die Regel, aber auch hochdotierte Kooperations- und Projektverträge. Diese Verträge müssen oftmals ein riesiges Konglomerat der beteiligten Firmen abdecken und sind nur mit ebenso hochdotierten Rechtsabteilungen zu bewältigen.

Frage: Kürzlich fragte mich jemand, ob es normal sei, dass man für die Pressung selber bezahlen muss?
Antwort: Für die Pressung zu bezahlen würde ich fast als Betrug bezeichnen, zumindest als sehr unseriös.
Hinweis: Immer wieder werden Künstler per Vertrag zu Zahlungen verpflichtet, die eigentlich das Label zu tragen hätte. Auch wenn dies fast üblich geworden ist, ist es deswegen nicht seriöser. Man kann sich noch eine kleine finanzielle Beteiligung des Künstlers an Produktions- oder Druckkosten vorstellen, dagegen ist generell nichts zu sagen, wenn es auch nicht sehr schön ist. Aber eine fast vollständige Refinanzierung einer Label-Produktion, die zum großen Teil die Artists aufbringen müssen, sei es durch eine bestimmte Abnahme von Tonträgern, sei es durch Kostenabzüge bei den Lizenzen, ist schlichtweg unseriös. Wenn man solche Verträge genau durchliest, muss man sich immer fragen, was will der Vertragssteller damit bezwecken und bin ich damit einverstanden, das erspart einem oft viel Ärger. Auch wenn es weh tut, eine Chance evtl. verpasst zu haben, ist es in solchen Fällen besser, nicht zu unterschreiben, als sich finanziell zu ruinieren.

Frage: Wenn ich Labels anschreibe, muss ich da wirklich eine Biographie beilegen??? Das ist doch Unsinn - eine richtige Biographie mit Schulabschluss, Hobbies und ähnlichem...
Antwort: Je besser deine Vorstellung, umso besser deine Chancen - gemeint ist natürlich der musikalische Werdegang möglichst mit Artist-Foto, Auftritten und Referenzen.
Hinweis: Jeder A&R-Manager tut sich leichter mit seiner Beurteilung, je mehr Material er hat. Das heißt aber nicht jeder Müll. Diese Menschen stehen permanent unter Zeitdruck, je knapper und präziser eine musikalische Vorstellung (Demo) ist, umso größer sind die Chancen. Der A&R muss sich ein umfassendes Bild machen können und hier gilt, wie bei jeder Bewerbung: wichtig ist genauso die äußere Form wie der Inhalt. Je mehr verwertbare Informationen fließen, umso mehr weiß der A&R vom Künstler, wenn dieser telefonisch nachhakt. Um den Fuß in die Tür zu bekommen ist es unerlässlich, dem A&R gewissermaßen ein bisschen "auf die Nerven zu fallen" und öfters mal bzgl. des eingesandten Demos nachzufragen. Trotz alle dem liegt das Feedback wegen der Flut der Bewerbungen deutlich unter einem Prozent.

Frage: Kooperationsvertrag = Künstlervertrag, richtig?
Antwort: Ja und nein. Ein Kooperationsvertrag beinhaltet Teile aus den üblichen Verträgen, ist aber von den Kosten her besser aufgeteilt und der Künstler braucht sich nichts reinreden lassen. D.h. der Künstler produziert beispielsweise selbst, Werbung und Vertrieb übernimmt das Label.
Hinweis: Neuerdings werden immer mehr Kooperations-Verträge abgeschlossen (siehe oben). Hier hat der Artist mehr Freiheit, aber auch mehr Risiko. Die Aufgabenteilung ist für beide Parteien genau umrissen, jedoch müssen die einzelnen Paragrafen langwierig verhandelt werden. Kooperationsverträge werden üblicherweise als Projektverträge dargestellt, da sich hier seitens der Labels längere Laufzeiten nicht durchsetzen bzw. kaufmännisch nicht realisieren lassen.

Frage: Was genau ist denn ein Exklusiv-Vertrag?
Antwort: Exklusiv-Vertrag heißt, dass über einen bestimmten längeren Zeitraum der Künstler bei dem Label fest unter Vertrag ist und in dieser Zeit eine bestimmte Anzahl an Songs produzieren muss.
Hinweis: Exklusiv-Verträge werden kaum mit Newcomern abgeschlossen - das ist eher die Ausnahme - oder eine Abzocke. Der Artist bindet sich für einen längeren Zeitraum oder ein längeres Projekt (Album, Jahres-Produktion) EXKLUSIV an ein Label, und zwar mit allen Konsequenzen. Der Künstler darf nirgends anders unterschreiben, produzieren, werben, auftreten etc. - alles ist bis aufs Kleinste geregelt, um die musikalische Qualität entspr. einer Einmaligkeit des Künstlers am Markt zu platzieren. Das hat sicherlich im Highlevel-Bereich seine Berechtigung und viele Exklusiv-Verträge währen schon Jahrzehnte. Seriös betrachtet ist aber die Exklusiv-Bindung eines Neulings an ein Label nicht zu rechtfertigen, der Eindruck entsteht, dass die finanzielle Zitrone bis zum letzten Tropfen ausgepresst werden soll. Der Künstler hat kaum eine Möglichkeit, innerhalb der meist langen Vertragslaufzeit, sich anders zu orientieren oder zu vermarkten. Eine Exklusivbindung an ein Label kann aber auch erhebliche Vorteile beinhalten, da die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Laufzeit intensiver sein kann und der Künstler für eine gewisse Zukunft planen kann.

Frage: ...und der Kooperationsvertrag bindet einen nicht nur ausschließlich an ein Label?
Antwort: Wenn nichts exklusiv unterschrieben wurde, nein.
Hinweis: Da es sich bei Kooperations-Verträgen derzeit in der Regel ausschließlich um Projektverträge handelt, endet die Vertraglaufzeit meistens mit dem Projektende. Eine Vertragsverlängerung wird aber meistens enthalten sein, wenn dies für beide Parteien absehbar ist.


Bei Fragen wende dich bitte an Bernie.

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