Filmtonschaffende erstmals regelmäßig an Urheber-Erlösen beteiligt
Mehr als ein halbes Jahr lang wurde in der Arbeitsgemeinschaft Filmurheber von Vertretern aller Filmgewerke um einen Verteilungsplan für die Erlösbeteiligung von Filmurhebern im Kinobereich gerungen. Das Verhandlungsergebnis: erstmalig werden auch Filmtongestalter als regelmäßig zu beteiligende Urheber einbezogen. Die AG Filmurheber war von der Gewerkschaft ver.di und dem Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) initiiert worden, als sich ein erfolgreicher Verhandlungsabschluss für einen Urhebertarifvertrag zwischen ver.di und BFFS auf der einen Seite und der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen auf der anderen Seite abzeichnete.
Der Vertrag tritt nun, da die Produzentenallianz den Verteilungsplan akzeptiert hat, ab 2014 in Kraft. Die Berufsvereinigung Filmton (bvft) war als Kooperationspartner von ver.di durch ihren Sitz im Tarifausschuss an den Vertragsverhandlungen beteiligt und vertrat anschließend in der AG Filmurheber die Belange der Tongestalter. „Wir sehen das Verhandlungsergebnis als wichtigen Schritt auf unserem Weg zur Steigerung der Wertschätzung des Filmtons in Deutschland", erklärt bvft-Vorstandsmitglied Felix Andriessens. Der Sitz der bvft befindet sich in Berlin, mit Regionalgruppen in Köln und München. Die Berufsvereinigung wurde 2003 gegründet, und hat mittlerweile fast 300 Mitglieder.
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