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Cover & Remixe

Cover

Wenn vom "Covern" eines Stückes die Rede ist, muss man die Interpretation eines Stückes von der Bearbeitung unterscheiden.

Coverversionen in Form der Interpretation sind meist zulässig aber gebührenpflichtig! Eine Interpretation liegt bei der weitgehend unveränderten Wiedergabe des Stückes vor. Weder Text noch Melodie werden bei dieser Wiedergabe verändert. Änderungen der Tonart, der Instrumentierung, des Sounds oder Verkürzungen bzw. Verlängerungen sind im Rahmen der Interpretation zulässig. Da ein Werk grundsätzlich nicht verändert werden darf, kann eine erlaubnisfreie Interpretation nur dann vorliegen, wenn die Veränderungen den Charakter des ursprünglichen Stückes im Wesentlichen beibehalten.

Nach der Veröffentlichung eines Werkes kann es auch von anderen Musikern öffentlich als Interpretation aufgeführt werden sofern der Urheber Mitglied der GEMA ist und damit das sogenannte Aufführungsrecht der GEMA zur treuhänderischen Wahrnehmung übertragen hat. Die GEMA muss nun wiederum jedem, der das Stück aufführen möchte, diese Aufführung gegen Zahlung der festgesetzten GEMA-Gebühren gestatten. Das bedeutet: Das öffentliche Spielen von Stücken ist zulässig, sofern an die GEMA Lizenzgebühren abgeführt werden.

Eine Bearbeitung ist dagegen eine Umgestaltung eines Werkes. Für eine öffentliche Präsentation einer Bearbeitung eines fremden Werkes benötigt man die Einwilligung des Urhebers des Originals.

Eine Bearbeitung liegt z.B. dann vor, wenn der Text des Stückes verändert wird, die Gesangsmelodie deutlich verändert wird oder - wie bei den Hiphop-Versionen bekannter Pophits häufig - eine Gesangsmelodie durch Rap ersetzt wird. Um die Erlaubnis für solche Bearbeitungen fremder Werke zu bekomen, müssen oft große Summen gezahlt werden. Gratis sind die Einwilligungen großer Labels für die Bearbeitung der von ihnen produzierten Werke eher selten zu haben.

Im Klartext heißt das: Der Upload von 1:1-Coverversionen bekannter Songs ist gebührenpflichtig und daher auf MyOwnMusic.de nicht möglich. Der Upload einer Bearbeitung eines fremden Songs (ob kommerziell oder nicht-kommerziell) ist nur möglich, wenn die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers vorliegt.

Remixe

Beim Remixen werden Arrangement, Sounds, Struktur usw. verändert. Auch Remixe dürfen immer nur dann veröffentlicht werden, wenn man die Genehmigung des Urhebers hat.

Bei sog. "öffentlichen Remixen", d.h. wenn der Original-Autor zum Remixen öffentlich einlädt, ist damit die Genehmigung erteilt. Achte bei solchen Remix-Contests aber unbeding immer genau auf die Bedingungen, zu denen du deinen Remix öffentlich präsentieren darfst. Manche Contest-Veranstalter beschränken die Veröffentlichung bspw. auf deren eigene Homepage, oder für die Dauer des Contests. Die Community-Agents behalten sich vor, dich nach der Erlaubnis und den genauen Bedingungen zu fragen.


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