Cookie Consent by Free Privacy Policy Generator website
MyOwnMusic

Hilfe  Rechtliches

Urheberrecht & Leistungsschutzrecht

Das Urheberrecht schützt kreative, das Leistungsschutzrecht "handwerkliche" künstlerische Leistungen.

Für Musiker, die mit Fremdmaterial (Samples/ Loops, Remixe/ Cover, etc.) arbeiten gilt: Beide Rechte müssen unbedingt ernst genommen werden! Der Upload bei MyOwnMusic.de stellt vor dem Gesetz eine Veröffentlichung dar, und die Veröffentlichung fremder Leistungen ohne die Erlaubnis des Urhebers ist ein Rechtsbruch. Es verstößt außerdem gegen unsere >>AGB und wird daher vom MOM-Management scharf sanktioniert.

Was bedeutet Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt künstlerische Leistungen, die eine gewisse Originalität und Kreativität, eine "Werkstiefe“ repräsentieren, z.B. einen Song, ein Bild, ein Gedicht, etc.

Der Schutz besteht unabhängig von irgendeiner Registrierung oder Anmeldung, eines Copyright-Vermerks oder anderer Formalitäten. Der Schutz beginnt mit der Schöpfung des Werkes und endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Aber Vorsicht, diese Aussage gilt nicht uneingeschränkt. Denn nach 

§ 28 UrhG heißt es dazu im Detail:

  1. Das Urheberrecht ist vererblich.
  2. Der Urheber kann durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts einem Testamentsvollstrecker übertragen.

Das beudetet, dass nach Tod des Urhebers, das Urheber Recht für die Dauer von 70 Jahren auf dessen Erben übergehen kann.

Daher: Im Zweifel überdenkt einen Upload ohne eigene rechtliche Prüfung.

In Deutschland ist das Urheberrecht im >>Urhebergesetz (UrhG) geregelt. Es gibt dem Urheber eine Vielzahl von Rechten, dazu gehört im Bereich der Musik das alleinige Verwertungsrecht und das Recht auf öffentliche Wiedergabe. Im Prinzip heißt das: Du kannst bestimmen, was mit deinem Song passieren darf und was nicht.

Wenn du nun als Musiker die Werke, oder Teile der Werke Anderer für deine eigenen Songs verwenden willst, kommst du in den Bereich dieses Urheberrechts. Du musst vor einer Veröffentlichung deines Songs alle Rechte des Urhebers an seinem Werk klären, sonst begehst du einen Rechtsbruch. Das kann sehr teuer werden - frag Bushido.

Du brauchst auf jeden Fall die Erlaubnis des Urhebers zur Verwendung seiner künsterlischen Leistung. Kommerzielle Musiker und Labels werden sich diese Erlaubnis i.d.R. mit Tantiemen abkaufen lassen.

Das gilt natürlich nicht nur für Samples, sondern erst recht für ganze Songs. Du darfst hier keine Songs anderer Künstler veröffentlichen, es sei denn du hast die ausdrückliche Erlaubnis dazu. Darunter fallen selbstverständlich auch sogenannte Mix-Sets, also ein Mix, Medley oder Mashup aus mehreren Songs fremder Komponisten.

Auch Bilder sind eine künstlerische Leistung und unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Du musst also auch beim Upload von Profilbildern, Fotoalben und Songcovern das Urheberrecht beachten und kannst nicht einfach so jedes beliebige Bild verwenden.

Was ist schützenswert i.S.d. UrhG?

Was im Einzelnen ein schützenswertes "Werk" darstellt und was nicht, das kann nicht 100%ig genau voneinander abgegrenzt werden. Das UrhG § 2, Abs. 2 sagt lediglich: "Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen." Dieses Gesetz wird im Streitfall von einem Zivilrichter ausgelegt werden müssen. Aus der Rechtsprechung und der rechtswissenschaftlichen Literatur lassen sich ungefähre Richtlinien ableiten. Ein paar einfache Beispiele:

  • Einzelne Tonfolgen sind nicht schützenswert, ganze Melodieführungen aber schon.

  • Eine Melodie ist ein Ton- oder Notengefüge, welches dem allgemeinen Musikempfinden nach als Melodie erkenntlich wird.

  • Im Allgemeinen sind Akkordfolgen nicht schützenswert, sonst müsste man 80% aller Songs vom Markt nehmen. Es gilt aber auch hier der Wiedererkennungswert.

  • Kleinere Textfetzen, eine einzelne Zeile würde i.d.R. wahrscheinlich nicht als schützenswert eingestuft werden. Ganze Strophen oder komplette Refrains aber auf jeden Fall.

 

Was ist das Leistungsschutzrecht?

Im Urheberrecht ging es um den Schutz von Ideen - "geistigen Schöpfungen"; jetzt wird es etwas handfester:

Das Leistungsschutzrecht schützt die handwerkliche Seite der künstlerischen Leistung. Das bedeutet z.B. die Leistung der beteiligten Musiker im Studio, sowie das Anfertigen der Aufnahmen und Tonträger.

Auch diese Rechte der Musiker und Tonträgerhersteller an ihrer Leistung werden vom Gesetz geschützt. Wenn du ...

  • illegale Kopien fremder Songs verteilst,
  • Songs im Radio oder auf Veranstaltungen spielst ohne es der GEMA zu melden,
  • oder ein Sample für deine eigenen Songs benutzt,

... dann verstößt du gegen diese Rechte. Eine Verwendung von Samples ist also prinzipiell nur möglich, wenn die Erlaubnis der Rechteinhaber vorliegt.

Auch das Leistungsschutzrecht besteht für ALLE künstlerischen Leistungen, nicht nur für Musik. Es gilt natürlich auch für z.B. den Fernsehauftritt oder die CD/ DvD eines Komikers, für Schauspieler, Reportagen, etc.

Wenn dein Song ein Sample aus irgendeiner fremden Quelle enthält - egal ob aus einem Song, einem Film, dem Fernsehen, dem Radio, einem Hörspiel, usw. - darfst du ihn nicht ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers veröffentlichen - also auch nicht auf MyOwnMusic.de hochladen.

Siehe dazu auch: >>Drumloops, Samples & Vocals


Info: Dokument zuletzt am 26.05.2008 um 18:21:28 Uhr bearbeitet

 Zurück