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Hilfe  Tipps

Chatrunde #1: Künstlerverträge & GEMA

Grundsätzliches: Man unterschreibt keine Verträge, deren Inhalt man nicht verstanden hat. Hilfe dazu gibt es überall, auch bei MOM. Ist man sich trotzdem über die eine oder andere Klausel nicht im Klaren, sollte man einen Fachanwalt konsultieren. Bei Mitgliedschaft in den einschlägigen Musiker-Verbänden ist eine Rechtsberatung meist kostenlos.

Frage: Was würde es denn kosten, wenn man einen Song covern will?
Antwort: Das liegt immer im Ermessensspielraum der vertraglich miteinander verbundenen Parteien.

Frage: Stimmt es, dass man mit Remixen kein Geld verdient?
Antwort: Es kommt darauf an, welchen Vertrag man bereit ist anzunehmen - oder nicht. Es gibt professionelle Remixer, die auch gut dotierte Verträge haben.

Frage: Was ist ein Verlagsvertrag?
Antwort: Bei einem Verlagsvertrag überträgt der Autor die Nutzungs-, Abspiel- und Verbreitungsrechte dem Verlag zwecks Vertrieb.
Hinweis: In der Zwischenzeit werden fast ebenso viele Verlags- wie Bandübernahmeverträge geschlossen. Verlagsverträge lauten fast immer über Werke, Werksfolgen oder zukünftige Werke eines Künstlers, während Bandübernahmeverträge zusätzlich noch die Leistungen der Künstler beinhalten.

Frage: Wenn ich Stücke von fremden Künstlern auf einer CD verkaufe, bin ich dann verpflichtet ihnen Geld dafür zu zahlen, auch wenn sie es nicht wollen??
Antwort: Diese Verpflichtung hätte man in diesem außergewöhnlichen Falle (noch) nicht, aber das kommt in der Praxis fast nie vor und wäre auch definitiv in einem speziellen Vertrag festzuhalten.
Hinweis: Es gibt im Urheberrecht einen Paragrafen, der die Vergütung des Künstlers bei unerwartet großem Erfolg neu definiert. Spätestens dann wird der obige Fall ad absurdum geführt. Es besteht seitens des Gesetzes eine Verpflichtung des Verlegers, die künstlerische Leistung und deren wirtschaftlicher Rechtsverwertung angemessen zu vergüten.

Frage: Was ist der Unterschied zwischen GEMA und GVL?
Antwort: Die GEMA vertritt die Autoren in deren wirtschaftlichen Belangen in punkto Rechtsverwertung. Die GVL vertritt die Musiker in deren wirtschaftlichen Belangen in punkto Leistungsverwertung.
Hinweis: Der alte und nicht auszurottende Irrglaube, dass bei der GEMA angemeldete Werke automatisch geschützt seien, bzw. die GEMA eine Schutzgemeinschaft sei, ist schlichtweg FALSCH!! Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, Werke und deren Autoren sind automatisch durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.

Frage: Wieviel erhalte ich von der GEMA, bei Veröffentlichungen, Radioplays etc.?
Antwort: Dies kann man auf der Internet-Seite der GEMA nachlesen.
Hinweis: Um beim Verteilungsschlüssel der GEMA, insbesondere beim Pro-Verfahren, durchzublicken bedarf es schon eines Seminars. Im Zweifelsfall hilft der Deutsche Rock- und Popmusiker-Verband weiter.

Frage: Was erledigt die GEMA für mich?
Antwort: Für ihre Mitglieder (normale oder außerordentliche) übernimmt die GEMA die wirtschaftliche Wahrung und Verteilung der Tantiemen aus Veröffentlichungen, Aufführungen, Abspielungen etc. d. h. aus jeder dieser Werkeverwertungen bekommt der Künstler/Autor Geld.
Hinweis: Je mehr solcher Verwertungen innerhalb eines Jahres auflaufen, umso mehr Geld wird ausgeschüttet. Daher ist es im Interesse der GEMA (und der Autoren), dass alle Verwertungen solcher Art gemeldet werden. Darauf hat der Künstler/Autor/Produzent auch einen Rechtsanspruch.

Frage: Glaubst du, dass ein prominenter Künstler einem das Recht erteilt, einen seiner Songs zu remixen?
Antwort: In der Praxis ist es so, dass Prominenz gerne unter sich bleibt. Es wäre daher ein seltener Fall, dass ein unbekannter Remixer einen Zuschlag erhält.
Hinweis: Siehe oben unter Remixen und Covern.

Frage: Ist es richtig, dass die GEMA für alle Werke eines GEMA-Mitglieds zuständig ist.
Antwort: Im Prinzip ja. Aber es würde in der Praxis zu weit führen, seitens der GEMA zu kontrollieren, ob das Mitglied wirklich alle Songs angemeldet hat.
Hinweis: Im Major-Bereich ist es obligatorisch, dass alle Werke eines Autors gemeldet werden. Darauf drängen schon die Labels, da im anderen Fall ein Schaden fast nicht zu verkraften wäre. Ein nicht angemeldetes Werk als "noch nicht fertig" zu bezeichnen, ist legitim.

Frage: Kann das Presswerk meiner CDs eine GEMA-Anmeldung verlangen?
Antwort: Wenn man selbst pressen lässt, ist dies durchaus das Recht des Presswerkes, da es sich hierbei absichert, dass der Auftraggeber auch wirklich der Rechteinhaber ist.
Hinweis: Obwohl die GEMA keine Schutzgemeinschaft ist, zeigt doch die Anmeldung der Werke dort, dass zumindest der Auftraggeber der Pressung identisch mit dem Mitglied ist. Die notarielle Beglaubigung wäre allerdings sinnvoller.

Frage: Wie ist das, wenn es über ein Label läuft? Meldet dies dann bei der GEMA an?
Antwort: Im Regelfall wird das so gehandhabt, bzw. auch über eine dem Label angeschlossene Produktionsfirma.
Hinweis: Anders geartete Fälle bei Label-Verträgen gibt es auch, erscheint aber wenig seriös. Schließlich ist es auch für das Label von Interesse. Es muss daher der Verdacht aufkommen, dass bei solchem Gebaren das Label die Werke des Künstlers nicht sonderlich ernst nimmt.

Frage: Wie gehe ich bei Veröffentlichungen vor, wenn der Sample-Autor, dessen Samples ich verwendet habe nicht zu finden oder zu erreichen ist?
Antwort: Es ist immer besser, auf der rechtlich sicheren Seite als Künstler gegenüber dem Label zu verbleiben. Man denke nur daran, dass man auch gegenüber dem Label als Künstler haftet, wenn plötzlich Schadensersatzforderungen auftauchen.
Hinweis: Der Bereich Samples ist mit Abstand der Widerhaken-behaftetste im Music-Bizz. Der zur Wahrheit verpflichtete Künstler gegenüber dem Label kann hier ebenfalls nur den geraden Weg beschreiten, und notfalls auf das/die Samples verzichten. Das ist immer besser, als sich finanziell eine lebenslange Grube zu schaufeln.

Frage: Haftet nicht auch das Label für Samples in meiner Produktion, deren Quelle nicht bekannt ist?
Antwort: Nein, jedenfalls ist nichts bekannt, dass es solche Bandübernahme-Verträge gibt. Es wäre auch absurd, für die Verfehlung anderer zuhaften.
Hinweis: In allen bekannten Label-Verträgen befindet sich ein Paragraf, nach welchem der Werks-Autor das Label von allen Rechtsunsicherheiten seinerseits freihält.

Frage: Muss ich mich bei jeder CD oder Vinylpressung bei der GEMA anmelden oder darf ich die auch so verkaufen?
Antwort: Man kann auch so verkaufen, quasi im Eigenvertrieb. Nur gibt es halt dann keine Verwertungstantiemen seitens der GEMA aus den Verkäufen.
Hinweis: Selbstverständlich erhält man Aufführungs-, Verbreitungs- und Abspieltantiemen auch dann von der GEMA, wenn man im Eigenvertrieb verkauft.

Frage: Welches Verwertungsrecht würde denn angewendet, wenn ich z. B. Songs an eine US-Firma verkaufe?
Antwort: In diesem Fall gilt amerikanisches Recht.
Hinweis: GEMA, BMI (USA), SACEM (Frankreich), SGAE (Spanien) und SIAE (Italien) arbeiten eng zusammen. Das heißt aber nicht, dass deshalb gleiches Verwertungsrecht gilt. Im Gegenteil - es gibt da eklatante Unterschiede.


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