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Literarische Texte

Auch die öffentliche Präsentation von fremden Texten unterscheidet sich nicht von der Veröffentlichung fremder Musik.

Zur Erinnerung: Der Upload auf MyOwnMusic.de stellt eine Veröffentlichung dar. Das gilt auch für das Vorlesen von Texten. Für öffentliche Lesungen wird ein Beitrag an die VG-Wort bezahlt. Das ist die GEMA für Bücher, sozusagen. An die VG Wort zahlt z.B. auch die Schule Gebühren, denn die kopieren ja fleißig Auszüge aus Büchern für die Schüler - das wird alles über Pauschalbeiträge abgegolten, schließlich kann man nicht alles einzeln abrechnen.

Nun ist die Rechtslage im Internet eindeutig: Das Werk würde hier als veröffentlicht gelten, da es einer beliebig großen Kundschaft offen steht. Es wird aber keine Pauschal-Abgabe von MyOwMusic an die VG-Wort (und damit an den Autor) gezahlt, genauso wenig wie an die >>GEMA. Damit ist eine Veröffentlichung eines solchen Textes auf MyOwnMusic.de illegal.


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